Bundesratsinitiative für gesetzlichen Mindestlohn starten, Zwischenlösungen in Bremen prüfen!

Bundesratsinitiative für gesetzlichen Mindestlohn starten, Zwischenlösungen in Bremen prüfen!

Für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn soll sich der Senat im Bundesrat einsetzen. Die Höhe soll von einer Kommission aus Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft vorgeschlagen und dann gesetzlich festgelegt werden. Für die Zwischenzeit soll der Senat zugleich prüfen, ob ein Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde außer im Vergaberecht auch im weitergehenden Einflussbereich staatlichen Handelns gewährleistet werden kann - also ob er zum Beispiel dort als Voraussetzung gelten kann, wo Bremen beispielsweise öffentliche Plätze und Räume zur Verfügung stellt. Das sieht eine Antragsinitiative vor, die die Grünen jetzt beschlossen haben. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher Hermann Kuhn: „Wer Tag für Tag hart arbeitet, soll davon auch ohne zusätzliche Leistungen des Staates leben können. Hungerlöhne darf es in Deutschland nicht mehr geben. Derzeit arbeiten in der Republik rund 1,2 Millionen Menschen für weniger als 5 Euro brutto die Stunde, weitere 2,4 Millionen erhalten 5 bis 7,50 Euro. Diese Menschen werden nicht nur zu Bittstellern gemacht, sondern auch in die Altersarmut getrieben. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn macht Schluss damit, dass das Lohndumping von Unternehmen durch staatliche Transferleistungen auch noch subventioniert wird. Der laue Merkel-Murks ist da kein Ausweg: Mindestlöhne auf tarifliche Vereinbarungen zu beschränken, würde ein Flickwerk mit vielen Schlupflöchern schaffen. Ein allgemeiner Mindestlohn hingegen setzt Leitplanken für einen fairen Interessensausgleich. Er führt auch nicht zu Arbeitsplatzverlusten. Das zeigen Untersuchungen aus den 20 europäischen Ländern, die den gesetzlichen Mindestlohn längst eingeführt haben.“