Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften verkürzt
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften verkürzt
In Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Flüchtlinge sollen sich künftig bereits nach einem Jahr eine eigene Wohnung suchen dürfen, wie es die Grünen gefordert hatten. Das hat heute die Sozialdeputation beschlossen. Bisher betrug die Mindestaufenthaltsdauer drei Jahre. Zur deutlichen Verkürzung erklären die grünen Sozialpolitiker Mustafa Öztürk und Horst Frehe: „Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden ist die Wohnsituation in den Unterkünften beengt. Das ist eine große Belastung, gerade für Familien mit Kindern sowie kranke, traumatisierte und ältere Flüchtlinge. Sie sollen möglichst rasch in eine eigene Wohnung umziehen können. Das entzerrt nicht nur die Situation in den Gemeinschaftsunterkünften, sondern stärkt auch die Selbstständigkeit der betroffenen Menschen. Nicht zuletzt ist dadurch eine bessere Integration der Flüchtlinge in unserer Gesellschaft möglich.“