Keine Änderung am neuen Wahlrecht nötig
Keine Änderung am neuen Wahlrecht nötig
Das Bremische Wahlrecht, das 2006 beschlossen wurde und 2011 zum ersten Mal angewendet werden wird, widerspricht nicht der Bremischen Verfassung. Diesen Tendenzbeschluss hat der Staatsgerichtshof heute gefasst. Der zuständige Bürgerschaftsabgeordnete der Grünen Hermann Kuhn kommentiert: "Jetzt ist klar: Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Grund, das neue Wahlgesetz wieder zu ändern. Damit wird Rechtssicherheit für die kommende Wahl hergestellt. Wir Grünen sehen uns durch die heutige Verhandlung in unserer Auffassung bestätigt, dass die Wählerinnen und Wähler gerade mit dem geltenden Gesetz die Möglichkeit haben werden, die Listen der Parteien durch Wahl von Personen nach ihrem Willen zu korrigieren. Der Fortschritt zu mehr Demokratie in Bremen wird damit bei der nächsten Bürgerschaftswahl zum Tragen kommen."