Inklusion: Bremen mit seinem Schulgesetz in Vorreiterrolle
Inklusion: Bremen mit seinem Schulgesetz in Vorreiterrolle
Anlässlich der Fachtagung der Kultusminister in Bremen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erklärt der behindertenpolitische Sprecher Horst Frehe: „Behinderte und nicht behinderte SchülerInnen haben in Bremen jetzt das Recht auf gemeinsamen Unterricht. Bremen übernimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle. Menschen mit Behinderungen haben den Anspruch auf volle Teilhabe an der Gesellschaft. Inklusion muss die Regel sein, nicht die Ausnahme. Das Recht auf Inklusion muss in den Schulgesetzen der Länder verankert werden. Bloße Kooperation reicht nicht aus. Seit Jahrzehnten setzen sich Eltern von Kindern mit Behinderungen nachdrücklich dafür ein, dass ihnen die volle Teilhabe am Unterricht der allgemeinen Schule ermöglicht wird. Wir wollen, dass der unwürdige Bettelgang der Eltern um einen Schulplatz im Allgemeinbildenden Schulsystem ein Ende hat.“
Angesichts der Befürchtungen, die mit der Umwandlung zur inklusiven Schule einhergehen, betont die bildungspolitische Sprecherin Anja Stahmann: „Inklusion braucht einen klaren gesetzlichen Auftrag, wie wir ihn ins neue Bremer Schulgesetz geschrieben haben. Sie braucht aber auch die qualifizierte Unterstützung der Schulen, Professionalität der Lehrkräfte und eine gute Elternarbeit. Damit die Umsetzung in Bremen gut gelingt, ist aus unserer Sicht eine Beratungsstelle für Inklusion nötig. Die Schulen brauchen Unterstützung, um sich auf den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern vorzubereiten. Sie benötigen fachliche Beratung und Begleitung. Auch die Eltern müssen bei der Schulwahl und besten Förderung ihrer Kinder unterstützt werden. Beides kann eine Beratungsstelle für Inklusion leisten. Sie sollte aus dem personellen Bestand der Bildungsbehörde möglich sein.“