Grüne: BAgIS muss Existenzgrundlage sichern
Grüne: BAgIS muss Existenzgrundlage sichern
Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) darf Leistungsberechtigten nicht alle Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch II ersatzlos streichen, wenn diese gegen Auflagen der Behörde verstoßen. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Bremen hervor. Die Grünen fordern die BAgIS nun auf, sämtliche Fälle, in denen das Arbeitslosengeld II vollständig entzogen wurde, zu überprüfen. „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Es darf nicht sein, dass die Behörde wissentlich dafür sorgt, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Und es darf nicht sein, dass die BAgIS mit dem völligen Entzug der Unterstützungsleistungen dazu beiträgt, dass Menschen nichts zu essen haben oder Wasser und Strom abgestellt werden“, so Horst Frehe, sozialpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Die Grünen wollen jetzt in einer Kleinen Anfrage vom Senat wissen, in wie vielen Fällen in Bremen die Zahlung des Arbeitslosengeldes II vollständig und ersatzlos eingestellt wurde. Auch wollen sie wissen, ob und wie viele Leistungsbeziehende durch dieses Vorgehen der BAgIS wohnungslos geworden sind, weil die Vermietenden von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht wegen ausstehender Mietzahlungen Gebrauch gemacht haben. Die ersatzlosen Kürzungen würden nach Ansicht der Grünen vor allem Kinder treffen. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder hungern und darunter leiden müssen, dass ein Elternteil mehrfach seine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der BAgIS nicht eingehalten hat oder angemessene Arbeitsmöglichkeiten nicht antritt oder ablehnt. Deshalb wollen wir wissen, ob und welche Personen, die mit den Leistungsbeziehenden in einem Haushalt leben, von diesen Kürzungen betroffen waren“, so Horst Frehe.