Arbeitslose nicht zum Wechsel der Krankenkasse zwingen

Arbeitslose nicht zum Wechsel der Krankenkasse zwingen

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Horst Frehe, fordert die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) auf, ALG II-Beziehende wegen der bevorstehenden Zusatzbeiträge nicht zu einem Krankenkassenwechsel zu zwingen. Stattdessen soll die BAgIS den Zusatzbeitrag von 8 Euro erstatten. "ALG II-Empfangende sind in der Regel pflichtversichert. Hierfür werden die Beiträge von der BAgIS gezahlt. Das muss natürlich auch für die Zusatzbeiträge gelten!", betont Horst Frehe.

Und weiter: "Die ALG-II-Beziehenden wegen des Zusatzbeitrages zu einem Krankenkassenwechsel zu zwingen, macht keinen Sinn. Denn es ist nicht absehbar, ob die dann angewählte Krankenkasse nicht demnächst auch Zusatzbeiträge erhebt. Es gibt gute Gründe, bei der eigenen Krankenkasse zu bleiben", so Horst Frehe. Daher dürfe die BAgIS einen solchen Wechsel weder verlangen, noch die Zahlung des Zusatzbeitrages verweigern.

Bei privat Krankenversicherten müsse die BAgIS den Beitrag in voller Höhe übernehmen, auch wenn er über dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liege. Dieses habe das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen entschieden (L 15 AS 1048/09 BER vom 3.12.2009). "Es kann nicht angehen, dass ALG II-Beziehende ihre Krankenversicherung vom ohnehin zu niedrigen Regelsatz finanzieren müssen", unterstreicht Horst Frehe. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu am 27.1.2010 einen Antrag in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/548), um eine gesetzliche Änderung herbeizuführen.

Darüber hinaus hält der sozialpolitische Sprecher der Grünen den nachträglichen Einzug der zu viel ausgezahlten Leistung von 20 Euro wegen der Kindergelderhöhung für den Monat Januar für rechtswidrig: Falls der Bescheid nach dem 18. Dezember 2009 ergangen ist, dürfe das Geld in keinem Fall zurückgefordert werden. Sei der ALG-II-Bescheid davor ergangen, könne nicht zurückgefordert werden, wenn das Geld schon ausgegeben wurde. Zudem sei diese Rückforderung auch wirtschaftlich unsinnig. "Es macht gar keinen Sinn, über 21 Euro aufzuwenden, um 20 Euro zurückzufordern. Die Sozialsenatorin sollte die BAgIS auffordern, diesen Schildbürgerstreich der Bundesagentur für Arbeit zu unterlassen!", bekräftigt Horst Frehe.