Zwei-Drittel-Mehrheit für Stärkung direkter Demokratie
Zwei-Drittel-Mehrheit für Stärkung direkter Demokratie
Die Bürgerschaft hat heute mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Grünen, SPD, FDP und Linken in erster Lesung die Erleichterung der Volksgesetzgebung beschlossen. Die Reform soll jetzt im zuständigen Ausschuss bis zur 2. und 3. Lesung weiter beraten werden. Dazu erklärt Hermann Kuhn, Bürgerschaftsabgeordneter der Grünen: "Wir haben heute einen großen Schritt gemacht, die direkte Demokratie in Bremen zu stärken Bremen gehört damit künftig in die Spitzengruppe jener Länder mit den bürgerfreundlichsten Verfahren für Volksbegehren und Volksentscheide. Ein, zwei Punkte sind noch offen. Aber ich bin sicher, dass niemand mehr das bis jetzt Erreichte für die Bürgerinnen und Bürger bei der weiteren Beratung aufs Spiel setzt."
Die bisherigen Eckpunkte der Reform sind u.a.:
Initiatoren von Volksbegehren benötigten künftig nur noch die Unterstützung von 5 statt bisher 10 Prozent aller wahlberechtigten Bürger, damit ein Volksentscheid zugelassen wird.
Damit der Volksentscheid erfolgreich ist, reicht es fortan, wenn die Mehrheit der Abstimmenden insgesamt 20 Prozent (derzeit 25 Prozent) aller Wahlberechtigten entspricht.
Die Volksabstimmung kann künftig zeitgleich mit regulären Wahlen stattfinden, was die Beteiligung erfahrungsgemäß erhöht.
Höhere Hürden sind indes für das Parlament vorgesehen, das ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ändern kann.
Die Zulässigkeit finanzwirksamer Volksbegehren wird erweitert - allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Es darf den aktuell gültigen Haushalt nicht verändern, sondern nur künftige Haushalte. Die Initiatoren müssen keinen Deckungsvorschlag in Gesetzesform vorlegen. Aber sie müssen bei der Vorlage ihrer Initiative erklären, wie ihr Vorschlag finanziert werden könnte.