Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde ist vom Tisch
Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde ist vom Tisch
Das heutige Urteil des Staatsgerichtshofes zur 5-Prozent-Klausel in Bremerhaven bewertet Matthias Güldner, Fraktionsvorsitzender der Grünen, so: "Mit dem einstimmigen Urteil ist die Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde in Bremerhaven vom Tisch. Das ist eine eindeutige Entscheidung, an der es nichts zu rütteln gibt. Die von der Großen Koalition in Bremerhaven gewünschte Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde war Gegenstand unserer Koalitionsvereinbarung mit der SPD. Wir haben uns nach schwerer Abwägung mit anderen grünen Schwerpunkten letztlich dazu durchgerungen, der Wiedereinführung der Sperrklausel bei der Bremerhavener Kommunalwahl zuzustimmen, wenn eine politische Mehrheit aus Bremerhaven das beantragt. Das ist geschehen. Gleichwohl hatten wir inhaltliche Bedenken. Unsere Bedenken sind jetzt vom Staatsgerichtshof bestätigt worden."
Die Wiedereinführung der 5-Prozent-Klausel bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven ist verfassungswidrig, weil sie ohne zwingenden Grund in die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Wahlbewerber eingreifen würde. Das hat die Prüfung durch den Bremer Staatsgerichtshof ergeben, um die die Bürgerschaft mit den Stimmen der Grünen gebeten hatte.