Klare Regelung für besseren Baumschutz

Klare Regelung für besseren Baumschutz

"Wir schützen Bäume fortan besser. Die überarbeitete Baumschutz-Verordnung verdient ihren Namen wieder. Sie gewährleistet ein vernünftiges Maß zwischen dem Schutz ökologisch wertvoller Bäume, der Gartengestaltung und möglichst wenig bürokratischem Aufwand. Zum ersten Entwurf sind im Beteiligungsverfahren noch gute Anregungen eingegangen, die wir zur weiteren Verbesserung des Baumschutzes berücksichtigt haben. So gibt es beispielsweise überhaupt keine Gebäude-Abstandregelung mehr für Bäume, deren Stammumfang größer als 2,50 Meter ist. Auch Obstbäume, die nicht der Erwerbsarbeit dienen, werden zusätzlich unter Schutz gestellt. Er gilt bei ihnen ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern", erklärt Karin Mathes, umweltpolitische Sprecherin der Grünen, zum heutigen Beschluss der Umweltdeputation.

Die Umweltdeputation hat für die neue Baumschutz-Verordnung grünes Licht gegeben. Demnach werden Laubbäume bereits ab einem Umfang von 1,20 statt bisher 1,50 Metern geschützt. Bei bestimmten Sorten wie Eibe oder Rotdorn ist das Fällen ab 50 Zentimetern tabu. Außerdem stehen ältere Weiden ab einem Stammumfang von 3 Metern künftig wieder unter Schutz, da sie eine hohe Bedeutung für die heimische Tierwelt haben. Zudem spielt der Abstand des Baumes zur Hauswand eine Rolle: Während der Baumschutz bisher erst ab einem Abstand von 5 Metern gegriffen hat, kommt er nun ab 4 Metern zur Geltung.

"Bremen ist eine grüne Stadt und wird es mit der neuen Baumschutz-Verordnung auch bleiben", betont Karin Mathes.