Hochschulgesetz: Mehr Frauenförderung und Studium ohne Abi
Hochschulgesetz: Mehr Frauenförderung und Studium ohne Abi
Zum neuen Hochschulgesetz, das den Senat passiert hat und nun der Bürgerschaft vorgelegt wird, erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen Silvia Schön: "Uns war es stets ein großes Anliegen, dass Frauen die gleichen Chancen zur wissenschaftlichen Karriere haben wie Männer. Diesen Anspruch, den wir Grüne im Koalitionsvertrag formuliert haben, löst das neue Hochschulgesetz ein. Damit mehr Frauen bei gleicher Qualifikation in dem Berufungsverfahren zum Zuge kommen, wird für die Berufungskommission eine Quotenregelung festgelegt. Frauen sollen in diesem wie auch in anderen Hochschulgremien mit mindestens 40 Prozent vertreten sein. Ziel ist auch, fortan zu 40 Prozent Frauen auf wissenschaftliche Positionen zu berufen. Obwohl die Universität Bremen mit einem Professorinnen-Anteil von 26 Prozent im Bundesvergleich sehr gut abschneidet, haben wir im internationalen Vergleich erheblichen Nachholbedarf. In der internationalen Konkurrenz um die besten Köpfe dürfen wir die Potenziale von Frauen nicht verschenken."
Neben der verbesserten Frauenförderung sieht das Gesetz auch das Studium ohne Abitur vor. "Der Hochschulzugang ohne Abitur die richtige Antwort auf die unterschiedlichen Bildungsbiografien. Mit dem Meistertitel ist künftig die allgemeine Hochschulreife verbunden. Wer zusammen fünf Jahre Ausbildung und Berufserfahrung vorweisen kann, erhält nach einer Eingangsprüfung bei Beibehaltung der Qualitätsstandards die fachgebundene Hochschulreife. Diese Änderungen sind für uns ein wichtiger Beitrag für gerechtere Bildungschancen. Auch angesichts des Fachkräftemangels können wir es uns nicht erlauben, auf das kreative Potenzial der Menschen ohne Abitur zu verzichten. Wir wollen, dass junge Menschen mit Hauptschulabschluss auch eine Chance haben, am Ende Professor oder Professorin zu sein", so Silvia Schön.