Direkte Demokratie in Bremen wird gestärkt
Direkte Demokratie in Bremen wird gestärkt
Die Bürgerschaft hat heute mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Grünen, SPD, Linken und FDP in 3. Lesung die Erleichterung der Volksgesetzgebung beschlossen. Dazu erklärt Hermann Kuhn, zuständiger Abgeordneter von Bündnis 90/DIE GRÜNEN: "Heute ist ein sehr guter Tag für die direkte Demokratie in Bremen. Mit der Reform gehört Bremen künftig in die Spitzengruppe jener Länder mit den bürgerfreundlichsten Verfahren für Volksbegehren und Volksentscheide. Damit können die Menschen auch zwischen den Wahlen wesentlich einfacher mitbestimmen. Wir verbinden mit der Reform die Erwartung, dass mehr Volksbegehren zustande kommen. Das kann für eine lebendige Demokratie nur gut sein. Denn Volksbegehren fördern den Dialog zwischen den Bremern und dem Parlament."
Die wichtigsten Eckpunkte der Reform sind u.a.:
- Die notwendige Unterstützung für ein Volksbegehren wird von bisher 10 auf 5 Prozent aller wahlberechtigten BürgerInnen halbiert.
- Damit der Volksentscheid erfolgreich ist, reicht es fortan, wenn die Mehrheit der Abstimmenden insgesamt 20 Prozent (derzeit 25 Prozent) aller Wahlberechtigten entspricht.
- Die Volksabstimmung kann künftig zeitgleich mit regulären Wahlen stattfinden, was die Beteiligung erhöht.
- Höhere Hürden sind indes für das Parlament vorgesehen: Ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz kann künftig nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden.
- Die Zulässigkeit finanzwirksamer Volksbegehren wird erweitert - allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Es darf den aktuell gültigen Haushalt nicht verändern, sondern nur künftige Haushalte. Die InitiatorInnen müssen keinen Deckungsvorschlag in Gesetzesform vorlegen. Aber sie müssen bei der Vorlage ihrer Initiative erklären, wie ihr Vorschlag finanziert werden könnte.
"Wir haben großen Respekt vor der Entscheidung der Linken und FDP, die trotz ihrer weitergehenden Forderungen zugestimmt und das Erreichte gesichert haben. Unsere Reform bringt eine Reihe entscheidender Verbesserungen. Bei der umstrittenen Frage von verfassungsändernden Volksentscheiden hätten wir Grünen uns auch Erleichterungen vorstellen können, ohne die hohe Bedeutung der Verfassung in Frage zu stellen. Doch für unsere Kompromiss-Vorschläge war keine Mehrheit zu erreichen", so Hermann Kuhn.