Container-Begasung: VerbraucherInnen besser schützen
Container-Begasung: VerbraucherInnen besser schützen
Für eine stärkere Kontrolle von Import-Containern spricht sich Frank Willmann, hafenpolitischer Sprecher der Grünen, aus. "Eine Antwort des Senats auf unsere Kleine Anfrage lässt erkennen, dass begaste Container nur in Einzelfällen im Containerterminal kontrolliert werden. Die meisten Container mit hochgiftigem Inhalt werden im Hafen lediglich umgeladen und an ihren Bestimmungsort transportiert. Ob die Unternehmen die Container ordnungsgemäß entgasen lassen, wird nur stichprobenartig überwacht. Von begasten Containern können erhebliche Gesundheitsrisiken für VerbraucherInnen und Beschäftigte der gesamten Logistikkette ausgehen. In Wohnungen könnten Spielzeug oder auch Möbel landen, die noch nach Wochen hochgiftig ausdünsten. Das ist nicht hinnehmbar. Wir brauchen ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene. Wir müssen Druck auf jene Lieferanten aufbauen, die Container mit in Deutschland verbotenen Mitteln behandeln und das noch nicht mal kennzeichnen. Außerdem müssen Alternativen zu den giftigen Gasen entwickelt werden", so Frank Willmann.
Auf Grundlage internationaler Pflanzenschutzabkommen müssen Container mit giftigen Mitteln begast werden, um das Eindringen von Schädlingen in andere Ökosysteme zu verhindern. Vor allem Container, die Holz, Kleidung und Futtermittel enthalten, werden beispielsweise mit Nervengasen wie Brommethan behandelt. Weltweit werden die unterschiedlichsten Gifte eingesetzt. "Leider ist häufig nicht bekannt, mit welchen Mitteln und welcher Konzentration die Container begast sind, wenn sie in unseren Häfen ankommen", betont Frank Willmann.
Auch sind Import-Container teilweise unzureichend oder gar nicht gekennzeichnet. Bis zu 50 Prozent werden laut Bundeszollverwaltung begast, knapp 5,5 Millionen Container wurden im vergangenen Jahr in Bremerhaven umgeschlagen. "Ich mache mir Sorgen um die Personen, die die Container öffnen. Also die MitarbeiterInnen des Zolls, die Hafen- und Lagerarbeiter und die Beschäftigten der Unternehmen, für die die Container bestimmt sind. Wir wissen auch nicht, wie lange sich die Begasungsmittel auf der Ware halten. Gesundheitsrisiken für die EndverbraucherInnen sind nicht ausgeschlossen. Das jedenfalls legt das Bundesinstitut für Risikobewertung nahe", betont Frank Willmann.
Zahlreiche Vorschriften regeln in Deutschland, wie mit den begasten Containern umzugehen ist. Zuständig für die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sind die Unternehmer. Die Gewerbeaufsicht kontrolliert stichprobenartig, ob diese Bestimmungen eingehalten werden. "Da kann man von Glück sprechen, dass in den letzten 10 Jahren in Bremerhaven nur zwei Unfälle passiert sind", so Frank Willmann. Immerhin habe die Gewerbeaufsicht damit begonnen, die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben stärker zu kontrollieren.
Studien über Langzeitwirkungen von Gasrückständen in den Containern existieren nicht. Das extrem giftige und in Deutschland verbotene Brommethan steht im Verdacht, Krebs auszulösen. Einer Analyse des Hamburger Zentralinstituts für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin zufolge kann ein ungeschützter Umgang mit Begasungsmitteln u.a. zu Vergiftungen, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen führen.