BAgIS muss höhere Mieten zahlen
BAgIS muss höhere Mieten zahlen
Die Sozialdeputation hat heute eine Veränderung der Verwaltungsweisung zu den 'Kosten der Unterkunft' beschlossen. Damit werden höhere Mieten bei Alg-II-Beziehenden akzeptiert. Die Richtwerte für Kaltmieten werden auf das Niveau der Höchstwerte der aktuellen Wohngeldtabelle angehoben. Die Wohnung einer alleinstehenden Person darf danach bis 358 Euro kalt mit Nebenkosten im Monat kosten. Ein Paar kann 435 Euro und eine Familie mit zwei Kindern 600 Euro Kaltmiete ausgeben. Die Deputation reagiert damit auf die Rechtsprechung, die diese Höchstwerte der Wohngeldtabelle als Grenze für eine angemessene Miete übernommen hat. Einem Gerichtsurteil entsprechend sollen von der BAgIS künftig auch Mietkautionen übernommen werden, die von Wohnungsbaugesellschaften gefordert werden – vorausgesetzt, es steht keine Wohnung ohne Deponat zur Verfügung. Dazu erklärt Horst Frehe, sozialpolitischer Sprecher der Grünen: "Mit den jetzt vorgenommenen Anpassungen der Verwaltungsanweisung wird es für Grundsicherungsempfangende deutlich leichter, ihre tatsächlichen Wohnkosten erstattet zu bekommen oder eine passende Wohnung zu finden. Damit können wir auch für viele Menschen den Gang zum Sozialgericht vermeiden."
Um die Mietkostenentwicklung in Bremen besser einschätzen zu können, soll ein Gutachten eingeholt werden, das auch als Mietspiegel für Grundsicherungsempfangende genutzt werden kann. "Wir brauchen verlässliche Daten über die Miethöhen in den Stadt- und Ortsteilen Bremens. Teilweise unterscheiden sich die Mieten in den verschiedenen Wohnquartieren erheblich. Wir müssen auch wissen, wie stark die Mieten bei Neuvermietung steigen und ob das Herstellungsdatum der Wohnung noch Einfluss auf den Mietpreis hat. Die Zuschläge für teurere Stadtteile müssen mittelfristig auf jeden Fall erhalten bleiben, damit sich die soziale Spaltung der Stadt nicht weiter verschärft. Das muss alles in eine Neufassung der Verwaltungsanweisung im nächsten Jahr einfließen", so Horst Frehe.
Er spricht sich dafür aus, weitere Urteile aus jüngster Zeit in die Verwaltungsanweisung einzuarbeiten. Dazu gehört beispielsweise, dass in bestimmten Fällen auch Raten zur Tilgung von Hypotheken bei Eigentumswohnungen als Kosten der Unterkunft akzeptiert werden können. Auch müsse eine Kürzung der zu erstattenden Heizkosten nicht mehr hingenommen werden, die alleine darauf beruht, dass eine Wohnung zu groß ist, deren Kaltmiete aber unterhalb der gültigen Richtwerte liegt. Zudem fehle noch der deutliche Hinweis, dass auch bei kinderlosen Bedarfsgemeinschaften in der Regel Strom-Schulden zu übernehmen sind.