Kinderrechte müssen Vorrang haben
Kinderrechte müssen Vorrang haben
Anlässlich der Abschiebung eines 14-jährigen Jungen nach Tschechien und vor dem Hintergrund, dass ein weiterer Minderjähriger sich versteckt, erklärt Zahra Mohammadzadeh, migrationspolitische Sprecherin der grünen Fraktion: "Die Kinderrechte müssen im staatlichen Handeln absolute Priorität haben. Das gilt auch für ausländische Kinder, die sich ohne Angehörige in Deutschland aufhalten und Asyl suchen. Dem komplizierten Asylverfahren sind diese Kinder ohne Unterstützung nicht gewachsen. Wenn für sie kein Rechtsbeistand gestellt wird, werden sie zum wehrlosen Objekt staatlichen Handelns. Ihre Amtsvormünder kennen sich in der Regel nicht mit dem komplizierten Ausländerrecht aus. Umso wichtiger ist es, dass Minderjährige angesichts einer drohenden Abschiebung einen Anwalt erhalten. Auch wenn das nicht zwingend vorgeschrieben ist, hindert uns nichts daran, diesen Kindern einen Rechtsanwalt an die Seite zu stellen. Das wollen wir in Bremen fortan gewährleistet wissen."
Die Grünen sind außerdem der festen Überzeugung, dass Kinder ebenso wie Schwangere und alte Menschen nicht in Abschiebehaft gehören. "Für unbegleitete Kinder ist die psychische Belastung der Abschiebehaft besonders hoch. Das führt bei ihnen zu Angst, Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit. Internationale Übereinkommen wie die UN-Kinderrechtskonvention legen deshalb fest, dass Freiheitsentziehung bei einem Kind nur als letztes Mittel und für die kürzest mögliche Zeit anzuwenden ist. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen interpretiert die UN-Kinderrechtskonvention so, dass Abschiebehaft bei Kindern unter 16 Jahren grundsätzlich nicht verhängt werden darf. Auch wenn die Unions-Mehrheit im Bundesrat heute den Bremer Antrag abgelehnt hat, mit dem wir die uneingeschränkte Geltung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland verlangt haben, werden wir weiter darauf hinarbeiten, die Rechte aller in Deutschland lebenden Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zu stärken", so Zahra Mohammadzadeh.