Grüne sehen sich durch Kopftuch-Urteil bestätigt
Grüne sehen sich durch Kopftuch-Urteil bestätigt
"Wir sehen uns durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in unserer Auffassung bestätigt. Damit ist jetzt klar, was wir im jahrelangen Kopftuch-Streit immer betont haben: Der Staat hat ein Ausbildungsmonopol für Lehrkräfte und darf ihnen deshalb das Referendariat nicht per se verweigern. Für uns geht aus dem Urteil hervor, dass wir einen entsprechenden Passus ins Bremische Schulgesetz einfügen müssen. So wie das in anderen Bundesländern bereits geschehen ist. Wir werden eine entsprechende Initiative starten. Offen ist für uns weiterhin die Frage, ob wir nach einer Einzelfallprüfung nicht auch Lehrerinnen mit Kopftuch im regulären Schuldienst zulassen sollten", erklärt Matthias Güldner, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, zur Entscheidung im Kopftuch-Streit.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass angehenden Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches aus religiöser Überzeugung nicht generell verboten werden darf. Ein solches Verbot stellt nach Auffassung der Richter einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Grundsatz der Berufsfreiheit dar.
"Wir sind froh über die Klarstellung und bedauern, dass mehrere Gerichte eingeschaltet werden mussten, damit die betroffene Referendarin ihre Ausbildung beenden kann. Wir freuen uns für die junge Frau und wünschen ihr, dass sie nun mit offenen Armen empfangen wird und das Referendariat vorbehaltslos fortführen kann", so Matthias Güldner.