Freie ÄrztInnenwahl für Abschiebehäftlinge
Freie ÄrztInnenwahl für Abschiebehäftlinge
Die Deputation für Inneres hat heute eine Erlass-Änderung beschlossen, mit der Abschiebehäftlingen die freie ÄrztInnenwahl eingeräumt wird. Dazu erklärt Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen: "Wir haben jetzt für Abschiebehäftlinge den grundsätzlichen Anspruch verankert, sich von einer Ärztin oder einem Arzt ihres Vertrauens untersuchen zu lassen. Das wurde auch endlich Zeit. Wir Grünen haben die bisherige Praxis schon lange als rechtlich unhaltbar erachtet und die Änderung gefordert."
Der grüne Innenpolitiker betont, dass mit der Erlass-Änderung keinesfalls ein generelles Misstrauen gegenüber PolizeiärztInnen bekundet wird. "Wir gehen davon aus, dass PolizeiärztInnen jeden Abschiebehäftling selbstverständlich gewissenhaft und mit der gebotenen Neutralität untersucht. Es geht vielmehr darum, dass Abschiebehäftlinge keine Menschen zweiter Klasse sind. Sie haben das gleiche Recht auf freie ÄrztInnenwahl wie alle anderen", so Björn Fecker.