Widerspruchsverfahren nicht pauschal abschaffen!
Widerspruchsverfahren nicht pauschal abschaffen!
"Die Annahme der Handelskammer, dass die Gerichte durch die Abschaffung des behördlichen Widerspruchsverfahrens Kosten und Zeit sparen würden, halte ich für falsch. Im Gegenteil: unser Nachbarbundesland Niedersachsen prüft zurzeit, das abgeschaffte Widerspruchsrecht wieder einzuführen, weil die Gerichte völlig überlastet sind und Verfahren durchschnittlich mehr als zwei Jahren dauern. Es wäre absurd, in Bremen die gleichen Fehler zu wiederholen", kommentiert der zukünftige grüne Bürgerschaftsabgeordnete Horst Frehe die Forderung der Handelskammer, Widerspruchsverfahren grundsätzlich abzuschaffen.
"Herr Fongers Schätzung, dass 99% der Widerspruchsverfahren mit der gleichen Entscheidung enden würden wie zuvor, entbehrt jeder fachlichen Grundlage. Aus meiner Erfahrung als Richter am Sozialgericht weiß ich, dass im Sozialbereich ca. 40% der Widersprüche stattgegeben wird", betont Frehe. "Je mehr Fälle auf diese Weise geklärt werden können, umso mehr werden die Gerichte entlastet. Damit Bürgerinnen und Bürger das Instrument des Widerspruchs sinnvoll nutzen können, müssen die Behörden allerdings Kapazitäten schaffen und für eine zügige Abwicklung sorgen."