Rot-grüne Koalition reduziert Umzugsaufforderungen
Rot-grüne Koalition reduziert Umzugsaufforderungen
Die rot-grüne Koalition hat sich jetzt auf eine Neuregelung der Mietobergrenzen für ALG-II-Empfänger verständigt, die der Sozialdeputation Anfang Oktober zum Beschluss vorliegen wird. "Damit wird die Zahl der Personen, denen man einen Umzug zumutet, drastisch sinken und das Konfliktpotenzial verringert. Die Betroffenen können mit den verbesserten Mietobergrenzen nun auf über 70 Prozent der Wohnungen auf dem Bremer Wohnungsmarkt zugreifen, was eine Ghettobildung verhindert. Die Neuregelung ermöglicht ihnen zudem, auch Neubauwohnungen zu beziehen. Das ist uns Grünen unter ökologischen Gesichtspunkten wichtig, weil die bessere Isolierung zu weniger Energieverbrauch und damit geringeren Heizkosten führt", kommentiert der sozialpolitische Sprecher der Grünen- Bürgerschaftsfraktion Horst Frehe das Ergebnis.
Gemäß der Vereinbarung soll beispielsweise das Limit für allein stehende Hartz-IV-Empfänger von derzeit 265 Euro auf 300 bis 320 Euro angehoben werden – gestaffelt nach dem Baujahr der Wohnung vor oder nach 1966. Für 5-Personen-Haushalte werden 540 bis 580 Euro festgelegt. Außerdem berücksichtigt die neue Regelung das deutlich überdurchschnittliche Mietniveau in bestimmten Stadtteilen. So ist für Findorff, Horn-Lehe, Östliche Vorstadt, Vahr sowie die Ortsteile Grolland und Alt-Osterholz ein Zuschlag von 10 Prozent beabsichtigt. In Mitte, Schwachhausen, Borgfeld und Oberneuland lebende Empfänger erhalten 20 Prozent zusätzlich. Bei Haushalten, die bereits Leistungen beziehen und die neuen Mietobergrenzen um weniger als 10 Prozent überschreiten, wird die Miete als angemessen akzeptiert.
"Wir haben bei den neuen Mietobergrenzen die Marktbedingungen berücksichtigt, so dass es zu keiner Mieterhöhungsspirale kommt. Mitnahmeeffekte der Vermieter haben wir durch die Staffelung nach Baujahr der Wohnungen ausgeschlossen", weist Grünen-Sozialpolitiker Horst Frehe die entsprechenden Vorwürfe seitens des CDU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Röwekamp zurück, der sich gegen eine sozial ausgewogene Erhöhung der Mietobergrenzen ausgesprochen hatte. Die Anhebung der Mietobergrenzen ist schon allein aufgrund der aktuellen Rechtssprechung geboten, die auch dem Juristen Röwekamp bekannt sein dürfte. Das Landessozialgericht Bremen/Hannover hat beispielsweise jüngst in einem Grundsatzurteil für einen in Hannover lebenden ALG-II-Bezieher eine Mietobergrenze von 385 Euro als angemessen bezeichnet. "Wir meinen, dass wir mit unserer Lösung eine Vielzahl von Klagen abwenden können", so Frehe.