Mietobergrenzen: Verbesserung für Wohngemeinschaften
Mietobergrenzen: Verbesserung für Wohngemeinschaften
Die Sozialdeputation hat heute die Verwaltungsanweisung mit neuen Mietobergrenzen für ALG-II- und Sozialhilfe-Beziehende beschlossen. "Die Kritik an der Verwaltungsanweisung seitens verschiedener Arbeitslosen- und Sozialverbände nehmen wir auf und konkretisieren bestimmte Detailfragen wie beispielsweise die Regelungen zu Mietkautionen oder Renovierungsarbeiten in den Erläuterungen, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BAgIS an die Hand gegeben werden", erklärt der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion Horst Frehe. Nach einem halben Jahr soll überprüft werden, ob sich die Neuregelung bewährt hat oder weitere Anpassungen aufgrund steigender Mieten und Energiepreise notwendig sind.
Eine deutliche Verbesserung bringt der Beschluss nicht nur für Alleinstehende und Familien, sondern auch für Wohngemeinschaften. "Bislang wurde die Mietobergrenze für Singles, die in Wohngemeinschaften leben, automatisch gekürzt. Das hat das Zusammenleben mehrerer allein stehender Personen in größeren Wohnungen verhindert. Jetzt behält jede Einzelperson ihren eigenen Anspruch als Haushaltsvorstand", so Horst Frehe.
Die neuen Mietobergrenzen ermöglichen den Betroffenen nun, auf über 70 Prozent der Wohnungen zurückgreifen. Damit sinkt die Anzahl der Personen drastisch, denen man einen Umzug wegen zu teurer Mieten zumutet. Gemäß der neu formulierten Verwaltungsanweisung sollen die Mitarbeiter der BAgIS künftig in Unterkunftsfragen nicht mehr pauschal vorgehen, sondern jeden Fall einzeln betrachten. Dabei geht es zunächst um Personen, die mit ihrer Miete um mindestens 50 Prozent über den neuen Obergrenzen liegen. Erst wenn diese Fälle größtenteils abgearbeitet sind, soll sich die Behörde um geringfügigere Überschreitungen kümmern.
Bekanntlich sehen die jetzt beschlossenen Mietobergrenzen für Alleinstehende eine Grundmiete von maximal 320 Euro statt bislang 265 Euro Kaltmiete vor. Ein Fünf-Personen-Haushalt bekommt nun 580 Euro. Die Sätze sind geringfügig niedriger, wenn die Wohnungen vor 1966 erbaut wurden. Wegen der höheren Mieten in bestimmten Stadtteilen wie Findorff oder Schwachhausen erhalten die ALG-II-Beziehenden dort gestaffelte Zuschläge von 10 bis 20 Prozent. Bei Haushalten, die bereits im Leistungsbezug stehen und die neuen Obergrenzen um weniger als 10 Prozent überschreiten, wird diese Miete als angemessen akzeptiert.