Grüne schaffen mehr Demokratie
Grüne schaffen mehr Demokratie
"Wir stärken die demokratischen Rechte: Wir wollen Jugendlichen ab 16 Jahren ermöglichen, sich früh an demokratischen Verfahren zu beteiligen und eigene Interessen geltend zu machen. Auch bislang nicht wahlberechtigte Migrantinnen und Migranten sollen das Recht zur politischen Teilhabe in ihrem unmittelbaren Lebens- und Wohnumfeld erhalten. Das Wahlrecht fördert die Identifikation mit dem demokratischen Gemeinwesen und stärkt so die Integration", begründet der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Hermann Kuhn die heute zusammen mit der SPD beantragte Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses "Verstärkte Partizipation am Gemeinwesen durch Ausweitung des Wahlrechts und der Volksgesetzgebung". Die 11 Ausschussmitglieder sollen die erforderlichen Anpassungen im Landeswahlrecht prüfen und erarbeiten.
Die rot-grüne Koalition will damit mehr Demokratie in Bremen und Bremerhaven schaffen. Hier lebende Migrantinnen und Migranten egal welcher Staatsangehörigkeit sollen die Möglichkeit erhalten, an den Wahlen zur Bremer Stadtbürgerschaft und der Beiräte sowie zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen. Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten sollen in Zukunft nicht nur die Stadtbürgerschaft, sondern auch den Landtag wählen dürfen. Das Wahlalter für die Wahlen zur Stadtbürgerschaft und Stadtverordnetenversammlung soll auf 16 Jahre herabgesetzt werden – dies gilt ebenso für die Landtagswahl, falls das rechtlich möglich ist.
Außerdem will die rot-grüne Koalition den Bürgerinnen und Bürgern die Anwendung von mehr direkter Demokratie erleichtern. Zur Durchführung eines Volksentscheides sollen künftig Unterschriften von 5 Prozent (bisher: 10 Prozent) der Wahlberechtigten reichen, die für ein entsprechendes Volksbegehren innerhalb von zwei Monaten gesammelt werden. Der Volksentscheid ist erfolgreich, wenn ein einfaches Gesetz mit mehr als der Hälfte der abgegebenen und 20 Prozent (bisher 25 Prozent) der Stimmen aller Wahlberechtigten angenommen wurde. Der Ausschuss soll ferner Vorschläge unterbreiten, wie Volksentscheide über kostenwirksame Fragen ermöglicht werden könnten. Volksbegehren über den Haushaltsplan, Dienstbezüge, Steuern, Abgaben und Gebühren bleiben unzulässig. Aber das darf nicht bedeuten, dass jedes Volksbegehren schon deshalb unzulässig ist, weil es mittelbar finanzielle Auswirkungen hat und damit Einfluss auf den Haushalt ausübt.
Bündnis 90/Die Grünen haben seit ihrem Einzug ins Parlament beharrlich dafür gekämpft, die demokratische Partizipation zu verbessern und die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auszubauen.