Barrierefreie Gaststätten im Gesetz verankern
Barrierefreie Gaststätten im Gesetz verankern
"Wir müssen sicherstellen, dass der barrierefreie Zugang zu Gaststätten auch künftig gewährleistet ist. Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt für alle nach dem 1. November 2002 neu errichteten oder wesentlich umgebauten Gaststätten die Barrierefreiheit vor. Diese Regelung müssen wir im Bremer Gaststättengesetz verankern, das das Bundesgaststättengesetz ablöst. Ferner muss auch das Verbandsklagerecht eingefügt werden, weil sonst die Barrierefreiheit nicht durchgesetzt wird. Im vorliegenden Entwurf ist beides noch nicht der Fall, er soll deshalb nach der 1. Lesung zur weiteren Beratung an die Baudeputation überwiesen werden", erklärt Horst Frehe, behindertenpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion.
Zur baulich barrierefreien Gestaltung einer Gaststätte gehören zum Beispiel rollstuhlgerechte Zugänge, Aufzüge oder Rampen sowie behindertengerechte Toiletten. "Auch behinderte Menschen wollen in Kneipen und Restaurants gehen – das gehört ebenfalls zur gesellschaftlichen Teilhabe. Darüber hinaus eröffnet die Verpflichtung zur Barrierefreiheit den Betreibern die Chance, neue Kunden zu gewinnen. Denn barrierefrei gestaltete Räume werden beispielsweise auch von Müttern und Vätern mit Kindern als kundenfreundlich und attraktiv wahrgenommen", betont Horst Frehe.
Wenn der Entwurf des Bremer Gaststättengesetzes weiter beraten wird, so der grüne Bürgerschaftsabgeordnete, muss auch der Landesbehindertenbeauftragte Joachim Steinbrück beteiligt werden.