Studienkonten: Große Koalition hat virtuelle Einnahmen in den Haushalt gestellt
Studienkonten: Große Koalition hat virtuelle Einnahmen in den Haushalt gestellt
Anlässlich des von der CDU "entdeckten" Haushaltsrisikos durch das verwaltungsgerichtsurteil zum Studienkontengesetz erklärt Silvia Schön, wissenschaftspolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion: "Ich bin sehr erstaunt, dass die CDU nun mit großen Augen ein Haushaltsrisiko von 30 Mio. Euro entdeckt. Für uns war immer klar, dass die Landeskinderregelung keinen Bestand haben wird. Deshalb war es von der Großen Koalition im hohen Maße unsolide 30 Mio. Euro Einnahmen in den Haushalt zustellen, die gar nicht kommen können. Man kann nicht sehenden Auges ein Gesetz beschließen, das offensichtlich illegal ist und darauf auch noch Einnahmen buchen. Es sind also reine Luftbuchungen gewesen. In einem ohnehin notwendigen Nachtragshaushalt wird dieses zusätzliche Haushaltsrisiko Berücksichtigung finden müssen. Dies zeigt einmal mehr, dass die große Koalition weder zu einem korrekten Gesetzgebungsverfahren noch zu einer soliden Haushaltsführung in der Lage ist. Auch mit allgemeinen Studiengebühren sind diese Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich nicht zu erzielen."
Zur Erinnerung: Die Landeskinderregelung hatte zum Ziel möglichst viele Studierende zum Umzug nach Bremen zu bewegen um darüber 3000 Euro im Jahr über den Länderfinanzausgleich für den allgemeinen Haushalt zubekommen. Wer nicht in Bremen seinen ersten Wohnsitz hat, zahlt nach dem 3. Semester 500 Euro Studiengebühren. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht haltbar.