Obermarktmeister Röwekamp mit Achterbahn auf Talfahrt
Obermarktmeister Röwekamp mit Achterbahn auf Talfahrt
Die Entscheidung darüber, welche Achterbahn in diesem Jahr auf dem Bremer Freimarkt aufgebaut werden darf, hat Innensenator Röwekamp zur Chefsache erklärt. In einer Einzelanweisung an das Stadtamt hat der Senator jetzt entschieden, dass der "Olympia-Looping" von Familie Barth zum Zuge kommen soll. Der Konkurrent Oscar Bruch mit seiner Achterbahn "Euro-Star" hat das Nachsehen, obwohl sich die zuständige Marktmeisterin Lange, das Stadtamt und die Mehrheit im Marktausschuss für den "Euro-Star" ausgesprochen haben. Reinhard Engel, grüner Vertreter im Marktausschuss, kritisiert die direkte Entscheidung des Senators gegen das klare Votum aller Verfahrensbeteiligten: "Innensenator Röwekamp setzt sich ohne Begründung über die Entscheidung der kompetenten Marktmeisterin und des Stadtamtes hinweg und erklärt sich zum Obermarktmeister. Eine solche Einzelanweisung macht nur Sinn, wenn stichhaltige Gründe angeführt werden, warum der vom Stadtamt/der Marktmeisterin ausgewählte Bewerber nicht in Frage kommt. Eine entsprechende Erklärung des Innensenators gibt es nicht. Er demontiert seine eigene Fachbehörde mit diesem Vorgehen. Hat Bremens Innensenator nichts Wichtigeres zu tun, als sich um die Platzvergabe für die Achterbahn auf dem Freimarkt zu kümmern? Gerade nach den Korruptionsvorwürfen der jüngsten Vergangenheit brauchen wir klare, transparente Verfahren und nicht die selbstherrlichen Entscheidungen eines Senators nach Gutsherrenart."
Reinhard Engel erinnert an die letzte Sitzung des Marktausschusses am 19. Juni 2006: "Die Achterbahn-Frage wurde diskutiert. Nachdem der "Olympia-Looping" von Familie Barth in den Jahren 2002-2005 auf dem Freimarkt vertreten war, sollte es jetzt einen Wechsel geben. Das war die Meinung der Marktmeisterin und der Mehrheit im Ausschuss. Nur die CDU plädierte –entgegen ihres Votums aus dem vergangene Jahr- wieder für den "Olympia-Looping". Eine stichhaltige Erklärung warum der mehrfach angekündigte Wechsel auch in diesem Jahr nicht stattfinden soll, ist sie schuldig geblieben."