Grüne raten zum Widerspruch gegen Studiengebühren
Grüne raten zum Widerspruch gegen Studiengebühren
Jetzt wird es ernst: Studierende, die mit ihrem ersten Wohnsitz nicht in Bremen gemeldet sind, werden ab dem Wintersemester 2006/2007 mit 500 Euro pro Semester zur Kasse gebeten. In Bremen gemeldete Studierende sollen nach 14 Semestern zahlen.
"Studierenden, die einen entsprechenden Gebührenbescheid von der Universität erhalten, rate ich dringend, dagegen Widerspruch einzulegen und gegen das Gesetz zu klagen", erklärt Silvia Schön, wissenschaftspolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion. Die Grünen hatten im Oktober 2005 gegen das von der großen Koalition vorgelegte Bremische Studienkontengesetz gestimmt und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die so genannte "Landeskinderregelung" angemeldet. In einem Urteil gegen die Hamburger Landeskinderregelung bezweifelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Die Regelungen verstoßen sowohl gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 GG als auch gegen den Artikel 12 GG, der die freie Wahl der Ausbildungsstätte garantiert. "Mit dieser Vorlage aus Hamburg wird auch in Bremen jeder, der gegen das Gesetz klagt, gute Aussichten haben, Recht zu bekommen", ist sich Silvia Schön sicher.