Rechte der Tiere besser schützen
Rechte der Tiere besser schützen
Der Tierschutz ist ausdrücklich im Grundgesetz und in der bremischen Landesverfassung verankert. An den umstrittenen Affenversuchen an der Bremer Universität, hat das nichts geändert, denn Tiernutzer können gegen behördliche Entscheidungen Einspruch erheben, nicht aber die betroffenen Tiere. "Mit einem Gesetz zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine wollen wir die Rechte der Tiere besser schützen. Die Tierschützer bekommen eine Stellvertreterposition, um die Rechte der Tiere wahrnehmen zu können. Die Tierschutzvereine sollen beispielsweise über Tierversuche rechtzeitig informiert werden, an behördlichen Entscheidungen mitwirken und als letzte Stufe auch eine Klagemöglichkeit bekommen," erläutert die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Karin Mathes. Sie verweist auf das bereits bestehende Verbandsklagerecht im Naturschutzrecht: "Das funktioniert vorbildlich und soll jetzt auf den Tierschutzbereich übertragen werden."
Karin Mathes fordert die große Koalition auf, die grüne Initiative zu unterstützen: "Der SPD-Fraktionsvorsitzende Jens Böhrnsen hat sich auf Veranstaltungen zu den Affenversuchen weit aus dem Fenster gehängt. Unter anderem hat er sich für ein Verbandsklagerecht und für ein Ende der Versuche ausgesprochen. Jetzt heißt es Farbe bekennen."
Seit über sechs Jahren betreibt der Hirnforscher Andreas Kreiter Affenversuche an der Universität. Die Genehmigung dafür läuft Ende des Jahres aus, ein Neuantrag wird erforderlich. Kommentar von Karin Mathes: "Wir wollen, dass es ein transparentes und rechtsstaatliches Verfahren gibt. Es muss zu einem fundiertem Abwägungsprozess kommen. Sind die Affenversuche wirklich ein unerlässlicher Beitrag mit relevantem medizinischen Nutzen, der mehr wiegt als die Eingriffe an den Affen? Die grüne Gesetzesinitiative bietet den Rahmen für ein faires Verfahren."
Die Grüne glaubt nicht, dass durch das neue Gesetz eine Prozessflut initiiert wird: "Das wurde von einigen Kritikern bei der Einführung des vergleichbaren Klagerechts für Naturschutzverbände erwartet, ist dort aber ausgeblieben. Es ist auch nicht beim Tierschutz zu erwarten. Klagen sind teuer. Ein anerkannter Tierschutzverein wird einen solchen Weg nur beschreiten, wenn gewichtige Gründe vorliegen."
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins, begrüßt auf der heutigen Pressekonferenz ausdrücklich die Gesetzesinitiative der Grünen: "Es besteht Handlungsbedarf. Oft genug bleiben die Tiere auf der Strecke, wenn es darum geht, andere Interessen durchzusetzen. Die Kreiter´schen Affenversuche sind dafür ein Beispiel, es gibt jedoch noch andere. Wenn bspw. Krähen auf Bremer Friedhöfen mit behördlicher Genehmigung einfach abgeschossen werden, weil sie lästig geworden sind, wenn es trotz vollmundiger Versprechungen im Bremer Hochschulgesetz in der alleinigen Entscheidung eines Hochschullehrers liegt, ob er Tierversuche von seinen Studenten verlangt, muss es im äußersten Fall auch möglich sein, auf gerichtlichem Weg eine gerechtere Abwägung zwischen Tierleid und anderen Interessen zu erreichen. Darum brauchen wir die Verbandsklage. Ohne Verbandsklage ist das auch in der Bremer Verfassung verankerte Staatsziel Tierschutz wie ein Tiger ohne Zähne."