Kopftuchstreit – Schlappe für den Bildungssenator
Kopftuchstreit – Schlappe für den Bildungssenator
Das Verwaltungsgericht Bremen hat gestern per einstweiliger Anordnung verfügt, dass eine Koptuchträgerin ihr Referendariat in den Fächern Deutsch und Religionskunde beginnen kann. Der stellvertretende Vorsitzende der grünen Fraktion, Matthias Güldner, begrüßt die Entscheidung: "Der Staat hat ein Ausbildungsmonopol für Lehrerinnen und Lehrer und darf deshalb nicht per se ein Referendariat verweigern. Der vom Bildungssenator geforderte Kopftuchverzicht hätte verhindert, dass die Studentin mit dem 2.Staatsexamen ihre Ausbildung beenden kann. Ich bin froh über die einstweilige Anordnung und bedaure, dass ein Gericht eingeschaltet werden musste, um die Ausbildung zu ermöglichen."
Matthias Güldner fordert Bildungssenator Lemke auf, seine starre Haltung aufzugeben: "Senator Lemke sollte darauf verzichten, vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Für die anderen Referendare hat die Ausbildung in den Schulen Anfang Mai begonnen. Die Klägerin sollte jetzt ohne weitere Verzögerungen ihre Ausbildung fortsetzen können."