Tanja Prinz schaltet Staatsgerichtshof ein
Tanja Prinz schaltet Staatsgerichtshof ein
Tanja Prinz, grüne Abgeordnete der Stadtbürgerschaft, hatte vor dem Wahlprüfungsgericht Einspruch gegen die letzte Bürgerschaftswahl erhoben. Die Grüne ist der Auffassung, dass das Wahlgesetz den Gleichheitsgrundsatz verletzt. In der Stadt Bremen werden für ein Landtagsmandat rund 500 WählerInnenstimmen mehr benötigt als in der Stadt Bremerhaven. Das Wahlprüfungsgericht hat sich für nicht zuständig erklärt. Tanja Prinz betont: "Die Klage wurde aus rein formalen Gründen abgelehnt. Um die Frage inhaltlich klären zu lassen, werde ich mich jetzt an den Staatsgerichtshof wenden."