Für Toleranz und Religionsfreiheit - Grüne präsentieren eigenen Gesetzentwurf im Kopftuchstreit
Für Toleranz und Religionsfreiheit - Grüne präsentieren eigenen Gesetzentwurf im Kopftuchstreit
"Wir werben nicht für das Kopftuch, aber für Toleranz und Religionsfreiheit. Wir wollen kein generelles Verbot von religiösen Symbolen, schon gar kein spezielles Lex Kopftuch, sondern die Prüfung im Einzelfall," betont der stellvertretende grüne Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner den heute vorgestellten Gesetzentwurf der Grünen (vgl. Anhang). "Eine kopftuchtragende Muslima ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einer politischen Fundamentalistin. Das Kopftuch kann ein politisches Symbol sein, muss es aber nicht. Aus diesem Grund wollen wir Lehrkräften in der Schule erlauben, religiöse Symbole zu tragen - egal ob das christliche, islamische oder jüdische sind. Wir wollen Kopftuchträgerinnen nicht per Berufsverbot ausgrenzen. Das wäre ein fatales Signal für muslimische Frauen, die berufstätig sein wollen und sich damit emanzipieren können. Diese Frauen würden in die Arme der Fundamentalisten getrieben. Gleichzeitig sind wir nicht blauäugig - der Schulfriede muss gewahrt bleiben. Bei Problemen vor Ort, wenn Lehrkräfte im Unterricht politisch agitieren oder missionieren, soll der Einzelfall geprüft und Maßnahmen im Rahmen des geltenden Disziplinarrechts ergriffen werden."
Die Grünen werden den Gesetzentwurf nur in die Bürgerschaft einbringen, falls die große Koalition sich auf einen Gesetzestext einigt und ihn im Parlament zur Abstimmung stellt. "Es gibt keinen Grund vorzupreschen. Wir halten den status quo für praktikabel. Das Disziplinarrecht bietet genug Möglichkeiten gegen Lehrkräfte vorzugehen, die im Unterricht antidemokratische Einstellungen vertreten oder Fundamentalismus predigen. Sollte die große Koalition aber ein unverhältnismäßiges Gesetz mit einem generellen Verbot verabschieden wollen, haben wir einen Alternativentwurf parat," erklärt Matthias Güldner die Zurückhaltung seiner Fraktion.
Eine Lex Kopftuch, wie sie die CDU fordert, hält Güldner für verfassungswidrig: "Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichbehandlung aller religiösen Symbole eingefordert. Insofern ist der SPD-Vorschlag ein Fortschritt, weil dort kein Unterschied mehr zwischen verschiedenen Religionen und deren Symbolen gemacht wird. Allerdings halten wir den SPD Weg - generelles Verbot und Ausnahme im Einzelfall - für falsch und in der Praxis nicht umsetzbar. Wir setzen uns für das umgekehrte Verfahren ein - generell sind Kopftuch oder die Kippa erlaubt, im Einzelfall kann es zum Verbot kommen."