509 Quadratmeter in Top-Lage zum Nulltarif für KPS
509 Quadratmeter in Top-Lage zum Nulltarif für KPS
Eine Frage der Grünen in der Januarsitzung der Bürgerschaft (Anhang 1) brachte es ans Licht der Öffentlichkeit: Das von der KPS-Firmengruppe gekaufte Grundstück an der Contrescarpe wurde nachträglich um 509 qm2 vergrößert. Der Clou an diesem Geschäft hinter den Kulissen: Verleger Klaus-Peter Schulenberg musste keinen Cent dazubezahlen. Dabei ist der ehemals städtische Grund und Boden in Top-Lage direkt an den Wallanlagen rund 750.000 Euro wert.
Matthias Güldner, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der grünen Bürgerschaftsfraktion, erstattete deshalb heute Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen die verantwortlichen Vertreter der Freien Hansestadt Bremen in der Gesellschaft für Bremer Immobilien (GBI), den zuständigen senatorischen Behörden für Bau und Wirtschaft, sowie gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Bremen (Anhang 2). "Die Staatsanwaltschaft soll klären, ob in diesem Fall der Tatbestand der Untreue laut § 266 Strafgesetzbuch vorliegt," erläutert Güldner nach einem Besuch bei Oberstaatsanwalt Klein. "Die öffentliche Hand hat die Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Die kostenlose Grundstücksvergrößerung im Wert von etwa 750.000 Euro ist ein Skandal. Einen solch verschwenderischen Umgang mit öffentlichem Vermögen kann sich Bremen nicht leisten. Dieser Fall darf nicht Schule machen. Wenn der Unternehmer Schulenberg die Baupläne für die KPS-Zentrale verändert und dafür mehr öffentlichen Grund und Boden benötigt, erwarte ich, dass er dafür auch den marktüblichen Preis bezahlt."
Laut § 266 Strafgesetzbuch macht sich wegen Untreue strafbar, wer die Pflicht hat, für das Vermögen eines anderen zu sorgen, diese Pflicht aber verletzt und dem anderen dadurch Schaden zufügt. Der Täter muss sich dabei nicht selbst bereichern wollen, denn Untreue ist kein "Bereicherungsdelikt", sondern ein "Verschiebungsdelikt".