Große Koalition muss großes Chaos in Kopftuchfrage beenden
Große Koalition muss großes Chaos in Kopftuchfrage beenden
Der grüne Fraktionsvize Matthias Güldner fordert eine klare Linie der großen Koalition in der Kopftuchfrage:
"Eine SPD-interne Arbeitsgruppe setzt auf einen langfristigen Diskussionsprozess über religiöse Symbole in der Schule. Der SPD-Bildungssenator und die CDU wollen in spätestens vier Wochen Nägel mit Köpfen machen und das Kopftuch verbieten. Eine solche Chaosregierung klärt nicht die Kopftuchfrage, sondern verunsichert LehrerInnen, SchülerInnen und Muslime gleichzeitig."
Der migrationspolitische Sprecher weiter: "15 Bundesländer haben sich je nach SPD- oder CDU-Mehrheit für oder gegen ein _Kopftuchgesetz_ entschieden. In Bremen wollen nur der SPD-Bildungssenator Lemke und die CDU ein solches Gesetz, die SPD-Fraktion zieht sich in ihre eigenen Reihen zurück und will dort erst einmal diskutieren. Das Bundesverfassungsgericht hat aber etwas ganz anderes gefordert: Mit seinem Urteil will das BVG weder Schnellschüsse à la CDU/Lemke noch Diskussionen hinter verschlossenen Türen, sondern einen breiten und vor allem öffentlichen Diskurs aller an Schule beteiligten Gruppen, der Religionsgemeinschaften und der Politik. Danach sollen die landespolitischen Gesetzgeber, in Bremen die Bürgerschaft, über die Notwendigkeit eines zusätzlichen Gesetzes entscheiden."
Die Grünen wollen sich einem solchen offenen Diskussionsprozess stellen, um alle Argumente zu hören und sorgfältig abzuwägen. Matthias Güldner: "Nach dem jetzigen Stand neigen wir dazu, kein neues Gesetz zu verabschieden, sondern jeden Einzelfall anhand der konkreten Erfahrungen in den Schulen zu bewerten. Zur Sanktionierung von Verstößen gegen das weltanschauliche und religiöse Neutralitätsgebot von Lehrkräften ist das bereits existierende Disziplinarrecht völlig ausreichend. Das BVG hat zudem die strenge Gleichbehandlung aller religiösen Symbole eingefordert. Ein reines _Kopftuchgesetz_, wie die CDU und Willy Lemke es planen, wäre somit ohnehin verfassungswidrig."