Kinderrechte in die Landesverfassung
Kinderrechte in die Landesverfassung
"Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die rechte des Kindes und trägt für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge."
Grüner BBÜ-Antrag zur Ergänzung der Landesverfassung
Auf Antrag der grünen Fraktion wird die Bürgerschaft nächsten Mittwoch über die Aufnahme von Kinderrechten in die Bremische Landesverfassung diskutieren. Anja Stahmann, jugendpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, hofft auf die Unterstützung von CDU und SPD: "Mit dieser Verfassungsänderung würden sich Staat und Gesellschaft verpflichten, die Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Zehn Bundesländer haben die Kinderrechte bereits in ihre Landesverfassung aufgenommen, es wäre blamabel, wenn CDU und SPD in Bremen eine entsprechende Änderung verweigern."
Anja Stahmann weiß, dass eine bloße Gesetzesänderung nicht automatisch die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen verbessert: "Die Verfassungsänderung wäre aber ein sichtbares Signal und gleichzeitig Verpflichtung für die Politik, aktiv zu werden. Natürlich ist die Praxis in Bremen und Bremerhaven weit entfernt vom oben formulierten Anspruch. Kinder und Jugendliche brauchen bessere Mitspracherechte und Erwachsene, die sie unterstützen."