Zur Sicherheitsdebatte in Bremen

Zur Sicherheitsdebatte in Bremen

In ihrer gestrigen Sitzung hat die Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN ihre Haltung zu den innenpolitischen Folgen der Terroranschläge festgelegt.

Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Matthias Güldner, fasst die Beschlüsse so zusammen: "Überall da, wo tatsächlich Sicherheitslücken bestehen, die durch konkrete Nachbesserungen geschlossen werden können, stehen wir Grünen für zügiges Handeln ein. Allerdings sind wir auch die Vertreter von Augenmaß und Angemessenheit. Rechtsstaatliche Verfahren, die unsere Werteordnung ja gerade ausmachen, dürfen nicht in einer Panikreaktion über Bord geworfen werden. Es geht in die komplett falsche Richtung, wenn Organisationen wie der Verfassungsschutz, die politische Bestrebungen gegen die demokratische Verfassung beobachten sollen, nun die Aufgabe des Aufspürens und der Bekämpfung eines weltweiten kriminellen Netzwerkes erhalten sollen. Statt einer solchen Fehlinvestition der in Bremen knappen Mittel, sollen die technischen und personellen Möglichkeiten der Polizei auf den erforderlichen Stand gebracht werden."

Im einzelnen beschloss die Fraktion:


  • Die Rasterfahndung soll wie in Schleswig-Holstein von der Anordnung eines Richters abhängig gemacht und bis zum Jahr 2005 befristet werden. Diesen Antrag wird sie auch in die Bürgerschaft einbringen.

  • Der Verteilung des Sonderprogramms auf die Polizei Bremen (3,6 Mio. DM) und Bremerhaven (700.000 DM) stimmen wir zu, da es sich durchweg um dringend benötigte Anschaffungen im Bereich der Bekämpfung der, auch terroristischen, Schwerstkriminalität handelt. Die Polizei muss technisch mit den sehr weit fortentwickelten Methoden der Terroristen und anderer organisierter Krimineller Schritt halten können und außerdem über geeignete Mittel zum Personen- und Objektschutz verfügen.

  • Die Zuweisung der Sondermittel an den Verfassungsschutz (700.000 DM) lehnen wir ab. Diese technische Investition würde personelle und sächliche Folgekosten nach sich ziehen, die das Landesamt um mehr als 50 Prozent aufstockt. Da der Verfassungsschutz allenfalls legale Randbereiche der Unterstützer des Terrorismus überwacht, aber zur eigentlichen Terrorbekämpfung weder die Aufgabenzuweisung noch die erforderlichen Kompetenzen hat, handelt es sich hier um eine Fehlinvestition.


Matthias Güldner abschließend: "Die um ihre Sicherheit besorgte Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass Politiker sehr genau bewerten, was tatsächlich zur Ergreifung der Täter und zur Verhinderung weiterer Anschläge führt und was nun lediglich aus den Schubladen der Innenministerien geholt wird, um die 'günstige Gelegenheit' für Finanzforderungen oder Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen auszunutzen, die bisher niemanden in ihrer Wirksamkeit überzeugt hatten."