Umweltgefährdung durch giftiges Sickerwasser der Blocklanddeponie stoppen!
Umweltgefährdung durch giftiges Sickerwasser der Blocklanddeponie stoppen!
Die Senatorin für Bau und Umwelt hat den Bremer Entsorgungsbetrieben (BEB) im August letzten Jahres eine rechtlich nicht haltbare Genehmigung erteilt. Zukünftig soll giftiges Sickerwasser der Blocklanddeponie nicht mehr wie bisher gereinigt werden, sondern unbehandelt in die Kanalisation fließen.
"Dieser Umweltfrevel muss verhindert werden", so Karin Mathes, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. "Wir fordern die Umweltsenatorin auf, die Genehmigung umgehend zurückzuziehen. Die BEB dürfen die Reinigungsanlage nicht abbauen."
Aufgabe des Umweltressorts ist es, für die Einhaltung von Umweltstandards Sorge zu tragen. Die zusätzliche Belastung der Gewässer mit Schadstoffen zu erlauben, die so gefährlich sein können wie Tributylzinn (TBT), ist nach Meinung der Grünen skandalös. "Um auf Teufel komm raus die politische Vorgabe der Großen Koalition, die Müllgebühren nicht bis zur Wahl zu erhöhen, einzuhalten, wird in dieser Stadt vor nichts zurückgeschreckt. Das mit der Privatisierungsstrategie selbst geschaffene finanzielle Dilemma der BEB soll durch widerrechtliche Unterlaufung von Umweltstandards aufgefangen werden. Man hofft ca. eine Million Mark pro Jahr einsparen zu können", sagt Karin Mathes.
Wenn die Umweltsenatorin bei dieser Gewässerverschmutzung mitmacht, hat sie nach Meinung der Grünen ihren Job mehr als verfehlt. Als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser macht sich Frau Wischer besonders unglaubwürdig. Mit dem von der Umweltsenatorin im September letzten Jahres präsentierten Aktionsprogramm hat auch Bremen sich verpflichtet, Vermeidungs- und Reduzierungsstrategien für die Einleitung gefährlicher Stoffe in die Nordsee zu entwickeln. Das Gegenteil ist aber auf der Blocklanddeponie beabsichtigt. "Internationale Verpflichtungen, die Einleitung gefährlicher Stoffe in die Nordsee bis zum Jahr 2020 gänzlich zu unterbinden, werden auf Kosten von Umwelt und Gesundheit nicht eingehalten", ist das Fazit von Karin Mathes.
Der Sachverhalt im Einzelnen:
(siehe auch Grafik im Anhang)
Die Blocklanddeponie ist unterteilt in einen Altbereich und in eine Erweiterungsfläche. Insbesondere das Sickerwasser der Erweiterungsfläche ist mit gefährlichen Stoffen wie z.B. AOX (adsorbierbare organische Halogenverbindungen) verunreinigt.
Bisher lag die Schadstoffkonzentration des Sickerwassers im Altbereich unterhalb der im Anhang 51 zur Abwasserverordnung (BGBl. 1999, Teil 1, S. 87, (131)) festgelegten Grenzwerte, insbesondere auch deshalb, weil eine Vermischung mit Grund- und Oberflächenwasser stattfindet. Dieses Sickerwasser wurde ohne weitere Aufbereitung in die Kanalisation eingeleitet. Die Schadstoffkonzentration des Sickerwassers der Erweiterungsfläche hingegen liegt oberhalb der festgelegten Grenzwerte. Dieses Sickerwasser durfte daher bisher nicht unbehandelt in die Kanalisation eingeleitet werden. Es musste zuvor in einer speziell dafür eingerichteten Reinigungsanlage (Umkehrosmose-Technologie) behandelt werden.
Im August 2000 ist vom Senator für Bau und Umwelt die Genehmigung erteilt worden, nach der das gesamte Sickerwasser aus Altbereich und Erweiterungsfläche vermischt und ohne vorherige Behandlung in die Kanalisation eingeleitet werden darf. Durch die Vermischung soll erreicht werden, dass die Schadstoffkonzentration des Sickerwassers insgesamt infolge der Zusammenführung von Altbereich und Erweiterungsfläche unterhalb der festgelegten Grenzwerte bleibt. Die Reinigungsanlage für die Erweiterungsfläche soll dadurch entbehrlich und abgebaut werden. Dadurch können finanzielle Einsparungen von ca. 1 Million Mark pro Jahr erreicht werden. Das so geänderte Verfahren soll voraussichtlich ab Ende April 2001 praktiziert werden.
Die den BEB im August 2000 erteilte Genehmigung ist rechtswidrig, dies wird durch eine juristische Expertise belegt:
Da im Sickerwasser gefährliche Stoffe wie AOX enthalten sind, ist gemäß den Vorschriften des Bremischen Wassergesetzes (BremWG) in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Abwasserverordnung (AbwV) durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Schadstofffracht des Sickerwassers so gering gehalten wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Es ist die Einleitungsvariante zu wählen, welche die Einleitung des Sickerwassers mit der geringsten Schadstofffracht ermöglicht. Das ist die bisher praktizierte getrennte Einleitung nach Durchlaufen der Umkehrosmose-Anlage. Denn nach dem Stand der Technik ist damit - und bei Trennung der Sickerwässer aus Altbereich und Erweiterungsfläche - eine geringere Schadstofffracht zu erreichen, als dies bei einer vermischten Einleitung ohne vorherige Behandlung möglich ist.
Zusammenfassend ergibt sich eine rechtswidrige Gefährdung von Umwelt und Gesundheit, die auch international eingegangenen Verpflichtungen widerspricht:
a) In die Kanalisation soll eine Schadstofffracht eingeleitet werden, die zwar als Konzentration insgesamt möglicherweise unterhalb der Grenzwerte bleibt, aber infolge der Vermischung jedenfalls höher sein wird als die gegenwärtige. Der Status wird also verschlechtert.
b) Es werden Stoffe eingeleitet, die überhaupt nicht abbaubar sind, für die also eine Grenzwertnorm generell problematisch ist.
c) Hinter AOX (adsorbierbare organische Halogenverbindungen) können sich Chemikalien wie DDT, Pestizide, Kohlenwasserstoffe etc. verbergen. Sie sind i.d.R. krebserregend, Erbgut verändernd, giftig und können genauso gefährlich sein wie TBT.
d) Daher wurde auf der Internationalen Nordseeschutzkonferenz in Esbjerg und mit der Oslo-Paris-Konvention in Sintra beschlossen, den Eintrag von gefährlichen Stoffen bis 2020 zu beenden.