Senat betreibt Neubau eines Mammutknasts weiter
Senat betreibt Neubau eines Mammutknasts weiter
Der Senat hat dem Rechtsausschuss der Bürgerschaft jetzt mitgeteilt, dass er weiterhin den Plan verfolgt, einen Mammutknast für alle Vollzugsgruppen unter einem Dach zu bauen: 700 bis 800 Haftplätze für Erwachsene und Jugendliche in einem Neubau, gemeinsam mit Niedersachsen. Dr. Hermann Kuhn, justizpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu: "Die Idee eines solchen Riesenknastes und Betonklotzes ist irrwitzig. Man kann durchaus über einen Neubau für den Vollzug für erwachsene Männer - auch mit Niedersachsen gemeinsam - nachdenken. Aber man muss die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Erwachsenen und Jugendlichen strikt beachten und dann auf Verringerung der Haftplätze durch alternativen Strafvollzug setzen. Das von uns in Auftrag gegebene Gutachten hat gezeigt, dass 100 Haftplätze weniger möglich sind, wenn man auf Täter-Opfer-Ausgleich, gemeinnützige Arbeit u.a. setzt. Damit wird eine Menge Geld gespart und gleichzeitig vernünftige Resozialisierung betrieben."
Völlig unakzeptabel ist es für die bündnisgrüne Fraktion, dass die inhaftierten Frauen, soweit sie keine Geldstrafe absitzen, nach Vechta geschafft werden sollen, denn das reißt sie aus ihren sozialen Zusammenhängen. "Die Senatsvorlage zeigt auch, auf wessen Kosten der Neubau finanziert werden soll: auf Kosten der Beschäftigten durch Streichung jeder vierten Stelle im Vollzug", erklärt Dr. Hermann Kuhn.
Im Folgenden: Kurzzusammenfassung des Rechtsgutachtens vom 10.8.2001:
Das Gutachten, das die Fa. Berger im Januar 2001 unter dem Titel "Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Land Bremen" vorgestellt hat, weist eine Reihe von Mängeln auf. Vorschläge, die dort gemacht werden, sind teilweise rechtlich fragwürdig (Verlegung der Frauen nach Niedersachsen) oder sogar rechtswidrig (Verlegung der Jugendlichen in eine Teilanstalt im Männerstrafvollzug). Die Fa. Berger geht darüber hinaus von rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus, und vernachlässig vollständig den Umstand, daß Gefangene auch Rechte und Pflichten haben. Strafvollzug ist kostenintensiv und läßt sich, anders als dies im Berger-Gutachten dargestellt wird, nicht allein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten messen.
Juristische Rahmenbedingungen, aber auch kriminologische Erkenntnisse müssen bei einer Neugestaltung des Strafvollzugs unbedingte Beachtung finden. Es gibt eine Reihe von Anhaltspunkten dafür, daß die Belegungszahlen im bremer Strafvollzug in den kommenden Jahren deutlich absinken werden:
- Bremen verzeichnet einen allgemeinen Bevölkerungsrückgang
- Die bremer Bevölkerung wird insgesamt immer älter; die Zahl der Jugendlichen und Heranwachsenden, von denen ein Großteil der Kriminalität ausgeht, nimmt immer weiter ab
- Die Kriminalität geht allgemein seit einigen Jahren kontinuierlich zurück
Hieraus ergibt sich ein geringerer Haftplatzbedarf.
Zusätzlich verfügt Bremen über eine erfolgreiche Tradition in der Zusammenarbeit von Justiz und freien Trägern der Straffälligenhilfe. Die beste Möglichkeit, im Strafvollzug Geld einzusparen ist immer noch, die Inhaftierung ganz zu vermeiden. Die vorhandenen Bremer Projekte weisen eine einzigartige Erfolgsbilanz auf, die noch weiter ausbaufähig ist. Auch hier können namentlich in den Bereichen der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe sowie der Untersuchungshaft Haftplätze eingespart werden. In den kommenden Jahren können eine Vielzahl der zur Zeit in der JVA Bremen vorgehaltenen Haftplätze entfallen. Insgesamt sind ca. 550 Haftplätze erforderlich - zur Zeit sind es mehr als 860, von denen eine Vielzahl schon heute nicht belegt ist.
Der Frauenstrafvollzug ist unbedingt in Bremen zu behalten, um die Resozialisierung der betroffenen Frauen nicht zu gefährden. Auch die TA VII (Bremerhaven) ist beizubehalten, wenngleich sie verkleinert und dort nur Gefangene aus Bremerhaven untergebracht werden sollten. Rechtlich erforderlich ist es, den Jugendstrafvollzug vom Erwachsenenstrafvollzug zu trennen. Es muß daher auch eine eigenständige Jugendvollzugsanstalt beibehalten werden.
Der beste (erfolgreichste) Strafvollzug ist ein solcher, der nicht de-sozialisiert. An diesem Punkt muß angesetzt werden, indem Hilfen und Alternativen betont werden. Lassen sich die negativen Folgen der Haft vermeiden, oder zumindest begrenzen, erhöht dies die Chance, den Rückfall erfolgreich zu vermeiden.
Statt in Sicherheitsanlagen ist daher in Menschen sowie in Alternativmodelle zu investieren. Kostenintensiv ist letztlich in erster Linie der Umstand, daß so viele einmal Inhaftierte wieder in den Strafvollzug zurückkehren. An diesem Punkt gilt es anzusetzen. Die Basis, die dafür in Bremen vorhanden ist, ist solide und weiter ausbaufähig.