Informationsfreiheitsgesetz - Erster Schritt zu mehr Bürgerrechten und Akteneinsicht für jedermann
Informationsfreiheitsgesetz - Erster Schritt zu mehr Bürgerrechten und Akteneinsicht für jedermann
"Das Land Bremen braucht endlich ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das jedem Bürger und jeder Bürgerin ein Recht auf Einsicht in Akten und Unterlagen der öffentlichen Verwaltung des Landes einräumt. Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein sind da um Längen voraus. Die grüne Bürgerschaftsfraktion legt heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vor", so Anja Stahmann, medienpolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion.
Ziel des grünen Entwurfs für ein Informationsfreiheitsgesetz ist die "gläserne Verwaltung", die entsprechend dem Leitbild der Verwaltungsreform serviceorientiert dem Bürger zur Verfügung steht. Über die bisherigen Informationsmöglichkeiten hinaus soll dieses Gesetz - natürlich unter Wahrung des Datenschutzes - die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern, Vorraussetzungen für eine demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger schaffen und eine intensivere Kontrolle staatlichen Handelns ermöglichen.
Vorraussetzungen dafür sind ein für Laien verständliches Gesetz, was der grüne Gesetzentwurf für sich beansprucht, öffentliche Verzeichnisse und Informationsübersichten, wie zum Beispiel Register und Aktenpläne, sowie eine kundenorientierte Informationskampagne (z.B. Publikationen, Wegweiser, Internet und Hotlines) über die neuen Rechte.
Warum solch ein Gesetz notwendig ist:
Bisher muss der Bürger/die Bürgerin an einem Verwaltungsverfahren offiziell beteiligt sein (Paragraph 29 des Verwaltungsverfahrengesetzes), um Akteneinsicht zu erhalten. Das einige Gesetz, welches das Recht auf Zugang zu Dokumenten bundesweit regelt, ist das Umweltinformationsgesetz.
Was kann man erfahren, was man ohne Gesetz nicht erfahren könnte:
Beispiel: Liegenschaften
In Bremen wird eine Liegenschaft veräußert. Dabei kommt der Verdacht von Mauscheleien auf. Mit dem IFG kann nach Abschluss der Verkaufsverhandlungen das Verkaufsgeschäft durch Akteneinsicht nachvollzogen werden.
Beispiel: Lehrerbedarfsplanung
Wer zum Beispiel wissen will, wie viele Lehrer in welchen Schulbereichen benötigt werden, um die Erfolgsaussichten einer Bewerbung als Lehrerin einschätzen zu können, muss Informationszugang erhalten.
Grüne Eckpunkte für ein Informationsfreiheitsgesetz:
·Der Anspruch auf Informationszugang gilt allgemein, unabhängig von der persönlichen Betroffenheit.
·Einschränkungen dieses Grundsatzes sind nur für eng definierte Ausnahmetatbestände zulässig.
·Ist der uneingeschränkte Zugang nicht möglich, so muss beschränkter Informationszugang gewährt werden.
·Geschützt bleiben personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und geheime Papiere staatlichen Handelns.
·Die Behörden sind verpflichtet, dem Bürger zu helfen, an die benötigte Information zu gelangen.
·Der Informationszugang darf nicht durch zu hohe Gebühren verhindert werden. Reine Kopierkosten müssen erstattet werden.
·Die Frist für die Bescheidung eines Antrags auf Informationszugang muss relativ kurz sein.
·Die Ablehnung eines Antrags muss schriftlich begründet und gerichtlich nachprüfbar sein.
·Die Überwachung des Informationsfreiheitsgesetzes durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz muss gewährleistet sein.
Sie finden den grünen Gesetzentwurf unter: www.gruene.netspecial.de