Grüne klagen vor dem Staatsgerichtshof
Grüne klagen vor dem Staatsgerichtshof
Auf Initiative der grünen Bürgerschaftsfraktion wurde heute von Dr. Waldemar Klischies und Prof. Dr. Dian Schefold Klage gegen das "Gesetz zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf die juristischen Personen des privaten Rechts" (Beleihungsgesetz) beim Staatsgerichtshof eingereicht. Die Grünen halten das Beleihungsgesetz für verfassungswidrig, weil dadurch das Haushalts- und Kontrollrecht des Parlaments beschnitten wird. Ermöglicht wurde die Klage durch die Unterschriften von je fünf Abgeordneten der CDU- und SPD-Fraktion. Kommentar der grünen Fraktionsvorsitzenden Karoline Linnert: Die große Koalition hat sich damit an ihre Ankündigung gehalten, die Oppositionsrechte zu gewährleisten. Formal muss eine Klage vor dem Staatsgerichtshof von mindestens 20 Bürgerschaftsabgeordneten unterstützt werden. Allein mit den zehn Stimmen der grünen Parlamentarier wäre die Klage nicht möglich gewesen. Mit den Unterschriften haben CDU und SPD ihre Zusage nach der letzten Bürgerschaftswahl eingelöst."
Die Grünen klagen gegen das Beleihungsgesetz, weil damit hoheitliche Aufgaben auf privatrechtliche Firmen übertragen werden. Karoline Linnert hält es für unverzichtbar, dass die Kernaufgaben des Staates von ihm selbst erledigt werden. "Offenbar hat der Senat mittlerweile selbst Zweifel an seiner Privatisierungslinie. Die kmb wird nicht, wie zunächst geplant, beliehen. Das werte ich als ersten Erfolg unserer Kritik am Beleihungsgesetz und seinen Auswirkungen."
Karoline Linnert betont, dass die Grünen nicht leichtfertig Klage vorm Staatsgerichtshof eingereicht haben. Die große Koalition plane aber weitere Beleihungen, Stichwort Arbeit Bremen. "Wir hoffen, dass der Staatsgerichtshof der Privatisierungswut des Senats Grenzen setzt und restriktive Leitlinien festlegt. Politisch war diese Entwicklung nicht zu stoppen, da die SPD- und CDU-Abgeordneten ihrer Entmachtung selbst zugestimmt haben. Eine Entmachtung, die unserer Meinung nach verfassungswidrig ist, weil Parlamentarier Rechte und Pflichten haben, auf die sie nicht nach Gutdünken verzichten können, sondern die sie wahrnehmen müssen. Wir können nicht an irgendwen zentrale Aufgaben übertragen, weil man dann weniger Scherereien und Verantwortung hat. Unsere Klage beruht auf der Überzeugung, dass das Beleihungsgesetz unklar und widersprüchlich ist. Es ist nicht klar geregelt, wer Beleihungen aussprechen darf. Der Senat geht selber davon aus, dass das Instrument der Beleihung nur Ausnahmecharakter haben darf. Bei einer vollständigen Beleihung der Wirtschaftsförderung und der Arbeitsförderung kann von Ausnahmen keine Rede sein."