Endlich: Arbeitsentgelterhöhung für Gefangene zum Jahresbeginn
Endlich: Arbeitsentgelterhöhung für Gefangene zum Jahresbeginn
Ab 1.1.2001 erhalten die Insassen deutscher Haftanstalten rund 400 anstatt 220 Mark im Monat, wenn sie produktive Arbeit leisten. Diese Erhöhung musste gegen den erbitterten Widerstand der Bremer Justizverwaltung wie aber auch der aller anderen Bundesländer im Vermittlungsausschuss durchgesetzt werden. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen begrüßt die Erhöhung der Gefangenenentlohnung, obwohl sie immer noch am untersten Ende des Notwendigen liegt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 1. Juli 1998 eindeutig entschieden: "Arbeit im Strafvollzug, die dem Gefangenen als Pflichtarbeit zugewiesen wird, ist nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet. Sie muss geeignet sein, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines für ihn greifbaren Vorteils vor Augen zu führen."
"Die Erhöhung des Lohnes betont wieder stärker den Resozialisierungs-gedanken der Arbeit im Knast, der in Bremen zur Zeit eh in Vergessenheit zu versinken droht, wenn - wie geplant - 30 Prozent des Personals abgebaut werden", so Hermann Kuhn, justizpolitischer Sprecher der grünen Fraktion. "Auch wenn ein Teil des Geldes für Unterhaltszahlungen und Opferentschädigung verwandt werden muss, hat dies letztendlich positive Auswirkungen auf die Resozialisierungschancen der Gefangenen."