Volksbegehren erleichtern - auch ohne Richterauftrag
Volksbegehren erleichtern - auch ohne Richterauftrag
Als "enttäuschend" bezeichnet der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Hermann Kuhn die heutige Entscheidung des Staatsgerichtshofs gegen eine Erleichterung von Volksbegehren. "Wieso muss in Sachen Bürgerbeteiligung bei Volksbegehren die Messlatte höher gelegt werden als bei Bürgerschaftswahlen"" wundert sich der Parlamentarier. Er kritisiert den Tenor der Urteilsbegründung: "Die Volksgesetzgebung wird im Vergleich zu Parlamententscheidungen von den Richtern offenkundig als zweitklassig angesehen. Das ist zwar deutsche Tradition, aber kein unumstößliches Demokratiegebot." Die Grünen setzen auch nach dem Urteil weiter auf eine Erleichterung von Volksbegehren. "Dadurch würde die politische Auseinandersetzung belebt. In Bayern haben die zahlreichen Volksbegehren nicht das Ende der Demokratie herbeigeführt, sondern eine engagierte, breite Debatte über Pro und Contra der einzelnen Anliegen ausgelöst." Das Gesamtpaket der Initiative "Mehr Demokratie in Bremen" ist heute vor dem Staatsgerichtshof gescheitert. Veränderungen am aktuellen Verfassungstext werden dadurch aber nicht ausgeschlossen. "Die Grünen werden das Urteil auswerten und den verbliebenen Spielraum für parlamentarische Initiativen nutzen", kündigte Kuhn in einer ersten Stellungnahme an.
Ausdrücklich begrüßt wird von Hermann Kuhn die zweite Entscheidung des Staatsgerichtshofs zum Thema Rechtschreibreform. "Auch wenn die Grünen das Volksbegehren "Zurück zur alten Rechtschreibung" in der Sache nicht unterstützen, bin ich froh darüber, dass die Kläger weitestgehend Recht bekommen haben. Der Senat wurde von den Richtern in seine Schranken verwiesen. Mit der Haltung ´was dem Senat nicht gefällt, wird nicht zugelassen`, muss jetzt Schluss sein."