Unbezahlte CDU-Rechnungen. Grüne wollen Wahlprüfungsgericht einschalten. Contrescarpe-Grundstück soll ausgeschrieben werden.
Unbezahlte CDU-Rechnungen. Grüne wollen Wahlprüfungsgericht einschalten. Contrescarpe-Grundstück soll ausgeschrieben werden.
Nachdem der CDU-Landeschef Bernd Neumann öffentlich zugegeben hat, dass bis zum vergangenen Wochenende Wahlkampfrechnungen nicht bezahlt wurden, will die grüne Bürgerschaftsfraktion das Wahlprüfungsgericht einschalten. Der grüne Fraktionssprecher Helmut Zachau hat heute in einem Brief (vgl. Anlage 1) Bürgerschaftspräsident Christian Weber aufgefordert, das Wahlprüfungsgericht anzurufen. "Es gibt den begründeten Verdacht, dass bei der Bürgerschaftswahl im vergangenen Jahr die Chancengleichheit verletzt wurde. Wenn Anzeigen und Beilagenkosten der CDU von über 100.000 Mark vom Weser-Report stillschweigend gesponsert wurden, sind das keine Peanuts. Zum Vergleich: Der grüne Landesverband hat für den gesamten Bundestagswahlkampf 1998 rund 90.000 Mark ausgegeben und für den kompletten Bürgerschaftswahlkampf 1999 rund 230.000 Mark. Ich gehe davon aus, dass der Bürgerschaftspräsident das Wahlprüfungsgericht umgehend einschalten wird, damit die Vorwürfe so schnell wie möglich geklärt werden können."
Helmut Zachau bezeichnet die noch offenen Rechnungen als dubios: "Jeder weiß, dass unbezahlte Rechnungen spätestens nach sechs Wochen die erste Mahnung nach sich ziehen. Seit der Bürgerschaftswahl sind über acht Monate vergangen, und der CDU-Landeschef tut so, als sei es völlig normal, dass Wahlkampfrechnungen vom vergangenen Jahr noch nicht beglichen wurden. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt!"
In einem Bürgerschaftsantrag (vgl. Anlage 2) haben die Grünen heute die Ausschreibung des "Contrescarpe-Grundstücks" gefordert. Unter der Hand ist das attraktive Innenstadtgrundstück dem Weser-Report-Verleger Klaus-Peter Schulenberg vom Senat zugesichert worden - besiegelt ist der Verkauf jedoch noch nicht. Helmut Zachau verweist auf eine Vorlage des Finanzressorts für den Grundstücksausschuss vom August 1997 zu besagtem Grundstück. Darin heißt es wörtlich: "In Anbetracht der städtebaulich besonderen Lage dieses Grundstücks hält der Senator für Finanzen eine öffentliche Ausschreibung für dieses Grundstück und Vergabe zum Höchstgebot für unabdingbar." Kommentar des grünen Fraktionssprechers: "Aus gutem Grund wurde die Vorlage des Finanzressorts im September 1997 einstimmig mit den Stimmen der grünen Opposition beschlossen. Für die Grünen hat sich an dem Sachverhalt nichts geändert - nur der Finanzsenator hat gewechselt - Herr Perschau hat Herrn Nölle an der Spitze des Finanzressorts abgelöst und offenkundig im Senat für eine neue Sicht der Dinge gesorgt."
Anlage 1: Brief an den Bürgerschaftspräsidenten
Anlage 2: Bürgerschaftsantrag der grünen Fraktion zu Thema "Kein Verkauf des Grundstücks "Contrescarpe-Center" ohne Ausschreibung"
An den
Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft
Herrn Chr. Weber
Am Markt 20
28195 Bremen
Bremen, den 29.02.00
Verdacht der Verletzung der Chancengleichheit bei den Bürgerschaftswahlen
Sehr geehrter Herr Präsident,
nach Darstellung der Frankfurter Rundschau v. 25.02.00 hat die CDU Bremen im erheblichen Umfang von nicht berechneten Sachleistungen des Weser Report Bremen profitiert. Der Landesvorsitzende der bremischen CDU, Herr Bernd Neumann, hat in verschiedenen aus Anlass der Berichterstattung abgegebenen Stellungnahmen eine solche Bevorteilung mit der Begründung bestritten, dass der Weser Report der CDU seine Leistungen in Rechnung gestellt habe. Trotz ausdrücklicher Nachfragen hat er im Hinblick auf die Bezahlung dieser Rechnungen nur ausweichende Auskünfte gegeben. Er hat selbst gesagt, dass die Rechnungen teilweise beglichen und teilweise nicht beglichen worden seien. Außerdem hat er sich zum Umfang der Rechnungsstellung nicht klar geäußert. Wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung haben wir bereits den Präsidenten des Deutschen Bundestages eingeschaltet.
Da sich die Vorwürfe sowohl auf den Bundestagswahlkampf 1998 als auch auf die Bürgerschaftswahlen 1999 beziehen, wenden wir uns heute an Sie. Nach unserer Auffassung sind durch die Berichterstattung und die Reaktion des CDU-Landesvorsitzenden Neumann jetzt Umstände bekannt geworden, die zu einer Prüfung gem. § 38 Abs.2 des Bremischen Wahlgesetzes Anlass geben. Bitte legen Sie deswegen Einspruch beim Wahlprüfungsgericht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Zachau
- Fraktionssprecher -
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft
15. Wahlperiode
29. Febr. 2000
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kein Verkauf des Grundstücks "Contrescarpe-Center" ohne Ausschreibung
Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:
Das für das Contrescarpe-Center vorgesehene Grundstück wird erst nach einer Ausschreibung entsprechend dem Beschluss der Finanzdeputation (Grundstücksausschuss) vom 5.9.1997 verkauft.
Mützelburg, Zachau und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN