Internationaler Frauentag - Offensiv über verbesserten Schutz für ausländische Ehefrauen informieren
Internationaler Frauentag - Offensiv über verbesserten Schutz für ausländische Ehefrauen informieren
Recht zu haben genügt nicht, frau muss auch Kenntnis davon haben, um es in Anspruch nehmen zu können. Damit dies auch eintritt, nehmen Doris Hoch, frauenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, und Ulrike Joest, grüner Landesvorstand, den Internationalen Frauentag zum Anlass, um Henning Scherf, Schirmherr der Kampagne gegen Gewalt an Frauen, aufzufordern, die anstehende Reform des eigenständigen Aufenthaltsrechts im § 19 Ausländergesetz (Beschlussfassung im Bundestag am 16. März) offensiv in die senatorische Präventionskampagne einzubeziehen.
Wie die Informationen über die anstehenden Verbesserungen in Bremen an die Frau gebracht werden können, diskutierten heute die beiden Politikerinnen mit Vertreterinnen von Beratungsdiensten und Frauenvereinigungen auf einer Informationsveranstaltung in der Bremischen Bürgerschaft. Alle begrüßten den Gesetzentwurf und waren sich darin einig, dass es Aufgabe des Senats sei, offensiv über den verbesserten Schutz für ausländische Ehefrauen zu informieren. "Im Gespräch wurde deutlich wie dies aussehen könnte. So wurde einerseits gefordert, mehrsprachige Informationsblätter in Artzpraxen, Beratungsstellen, auf Behörden, in Kindergärten, bei der Polizei, auf dem Standesamt etc. auszulegen oder den Frauen direkt an die Hand zu geben. Nur so erhalten ausländische Frauen überhaupt eine Chance, von ihren neuen Rechten Gebrauch zu machen", sagt Doris Hoch, "andererseits ist dafür auch notwendig, dass die MitarbeiterInnen des Ausländeramts entsprechend geschult werden. Die Bremer Grünen werden auf jeden Fall nach in Kraft treten des Gesetzes eine Fachtagung zu diesem Thema anbieten.
Misshandelte ausländische Ehefrauen werden in Zukunft bundesweit ein eigenständiges Bleiberecht erhalten. Die von der Berliner Regierungskoalition vorgeschlagene Neuregelung sieht ein regelmäßiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten nach zwei Jahren vor. In Fällen besonderer Härte, etwa aufgrund von Misshandlungen, bei sexuellem Missbrauch oder aus Gründen des Kindeswohles, entfällt jegliche Wartezeit.
Anhang: Informationsblatt zum Internationalen Frauentag