Fünf-Prozent-Klausel ist kein Naturgesetz
Fünf-Prozent-Klausel ist kein Naturgesetz
"Auch wenn die Klage der AfB gegen die 5-Prozent-Klausel heute vom Staatsgerichtshof abgelehnt wurde, muss diese Hürde nicht auf ewig im Bremischen Wahlgesetz verankert bleiben. Die Bürgerschaft kann jederzeit beschließen, die Sperrklausel zu streichen oder zu senken. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist leider angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Parlament nicht in Sicht," erklärt die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Helga Trüpel anlässlich der heute vom Staatsgerichtshof abgelehnten Wahlanfechtung.
Die Abschaffung der 5-Prozent-Klausel ist eine programmatische Forderung der Grünen. Zuletzt scheiterte die grüne Bürgerschaftsfraktion im Juli vergangenen Jahres mit ihrem Antrag, die 5-Prozent-Hürde für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven ersatzlos zu streichen. "Die grüne Initiative wurde von der Großen Koalition abgelehnt. Die Grünen setzen sich nach wie vor dafür ein, bei Wahlen ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten. Der Verzicht auf die 5-Prozent-Klausel ist ohne Risiko. Das Beispiel anderer Bundesländer hat gezeigt, dass ohne die Sperrklausel in der jeweiligen Kommunalverfassung das von einigen befürchtete Chaos nicht eingetreten ist."