Diskriminierungsverbot erweitern
Diskriminierungsverbot erweitern
"Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten."
Das ist kein Zitat aus der Bremer Landesverfassung, sondern Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die vor zwei Wochen in Nizza feierlich proklamiert worden ist. Die Grünen fordern aus diesem Anlass erneut, das Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung in die Bremer Landesverfassung aufzunehmen und haben einen entsprechenden Bürgerschaftsantrag eingebracht. "Diese Gesetzesänderung ist überfällig. Bisher scheiterte sie an Vorbehalten der großen Koalition. Das Land Bremen muss sich endlich seiner Verantwortung gegenüber homosexuellen Bürgern stellen und in der Landesverfassung ausdrücklich jeder Diskriminierung von Homos und Lesben entgegentreten," erklärt der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Hermann Kuhn.
Kuhn erinnert daran, dass die Grünen bereits bei der Verfassungsänderung vor drei Jahren ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung in das Gesetz aufnehmen wollten. "Leider erfolglos. Mittlerweile gibt es die europäische Grundrechtscharta und das Lebenspartnerschaftsgesetz der rot-grünen Bundesregierung. Vor wenigen Tagen hat der Bundestag mit großer Mehrheit eine Erklärung verabschiedet, mit der die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen endlich rehabilitiert werden. Der Bundestag hat sich dabei auch zu der Verantwortung bekannt, dass durch die nach dem Krieg zunächst andauernde Strafandrohung auch in der Bundesrepublik homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind. Ich hoffe, dass die Uhren gerade bei den Bremer Christdemokraten nicht stehen geblieben sind und sie die Verfassungsänderung nicht länger blockieren."