Besserer Schutz für ausländische Frauen. Informationsveranstaltung zu Auswirkungen des neuen Bundesgesetzes
Besserer Schutz für ausländische Frauen. Informationsveranstaltung zu Auswirkungen des neuen Bundesgesetzes
Aller Voraussicht nach wird am 17. März 2000 im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die rechtliche Situation ausländischer Ehepartner deutlich verbessert. Nach bisher geltendem Recht haben ausländische Ehefrauen (und -männer) in den ersten vier Ehejahren in Deutschland kein eigenes, sondern nur ein vom Ehepartner abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Bei Trennung oder Scheidung während dieser Zeit wurden bisher die Frauen in ihr Heimatland ausgewiesen. Die Abhängigkeit vom Ehepartner wird jetzt verringert - die Betroffenen bekommen schneller ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Über die neuen gesetzlichen Grundlagen will die grüne Bürgerschaftsfraktion mit Initiativen und Vereinen morgen, Dienstag den 7. März 2000, ab 14 Uhr in der Bürgerschaft (Raum 1) diskutieren. Dabei geht es auch um die Frage, wie in Bremen am besten über die neue Rechtslage informiert werden kann. Kommentar von Doris Hoch, frauenpolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion: "Die Frauen und Männer müssen über ihre Rechte informiert werden, damit sie diese auch in Anspruch nehmen können. Ich bin froh, das künftig geschlagene Frauen nicht mehr auf Gedeih und Verderb von ihren Männern abhängig sein werden und auch nach der Trennung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen."
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