Gesundheit | Wissenschaft
Positionspapier zur Akademisierung des Hebammenberufs
Deutschland ist im Bereich der Akademisierung der Gesundheitsfachberufe im europäischen Vergleich Schlusslicht. Als letztes EU-Land setzte Deutschland die hierzu vorliegenden WHO-Empfehlungen sowie die EU-Richtlinie von 2013 um. Im Zuge dessen wurde das Hebammengesetz reformiert, das neue Gesetz trat am 1. Januar 2020 bundesweit in Kraft. Dies schuf die Grundlage für alle Bundesländer, die Akademisierung des Hebammenberufs voranzutreiben.
Die Akademisierung trägt dazu bei, den Hebammenberuf zusätzlich zur praktischen Tätigkeit wissenschaftlich auszurichten, Lehrkräfte und Wissenschaftler*innen sowie Hebammen für Praxis und Lehre auszubilden, die Forschung im Bereich der Hebammenwissenschaften zu fördern und eine sichtbar höhere gesellschaftliche und fachliche Anerkennung des Berufs zu schaffen. In Anbetracht des großen Mangels an Fachkräften im Hebammenberuf begrüßen wir diesen Schritt und möchten mit allen beteiligten Akteur*innen daran arbeiten, bessere Arbeitsbedingungen für alle Hebammen anzubieten und den Fachkräftemangel zu beheben.
Wie in allen Bundesländern hat die Umsetzung der Akademisierung auch in Bremen begonnen. Seit dem Wintersemester 2020/21 wird der primärqualifizierende Internationale Studiengang Hebammen B.Sc. an der Hochschule Bremen angeboten. Noch bis Ende 2022 läuft an der Hebammenschule Bremerhaven der letzte Examenskurs mit 20 Hebammenschülerinnen, die eine Ausbildung zur Hebamme nach altrechtlichem Modell absolvieren. Danach wird nur noch ein Studium möglich sein.
Die Akademisierung hilft, die Lücke auf dem Arbeitsmarkt zu verringern
Die Akademisierung des Hebammenberufs trägt dazu bei, mehr Studienplätze zu schaffen und somit zukünftig mehr Hebammen auszubilden. Im Vergleich zu den 16 Ausbildungsplätzen, die alle drei Jahre angeboten wurden, werden im Studiengang an der Hochschule Bremen jährlich 40 Studienplätze angeboten. Diese Entwicklung dient der zukünftigen sukzessiven Beseitigung des Mangels an ausgebildeten Hebammen.
Die Akademisierung hat in Bremen bisher alle Erwartungen erfüllt. Im ersten Studienjahr 2020/2021 haben sich annähernd 400 Studieninteressierte für die 40 verfügbaren Plätze beworben. Diese positive Bilanz ist beizubehalten und nach Möglichkeit in den folgenden Jahren weiterzuentwickeln. Wir setzen uns dafür ein, die Anzahl an Studienplätzen zu erhöhen und somit mehr Hebammen jährlich auszubilden, um den seit Jahren steigenden Bedarf an Hebammenhilfe für Frauen und Familien zu decken.
Wir brauchen eine gerechte Lösung für die altrechtlich qualifizierten Hebammen
Trotz des großen Erfolgs der Akademisierung gibt es noch vieles zu tun. Viele altrechtlich qualifizierte Hebammen haben den Wunsch, sich akademisch weiter zu qualifizieren und ihr langjährig erworbenes Wissen der Hebammenausbildung und ihres Berufslebens durch Kenntnisse des hebammenwissenschaftlichen Arbeitens auf Bachelor-Niveau zu erweitern.
Die altrechtlich qualifizierten Hebammen sind hervorragend ausgebildete Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung. Um diese Hebammen den akademisch qualifizierten Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen, muss eine einfache und gerechte Regelung geschaffen werden, mit der sie schnell und unkompliziert zum Absolvieren eines Bachelorgrads gelangen. Die altrechtlich qualifizierten Hebammen dürfen durch die Akademisierung keinesfalls benachteiligt werden.
Wir brauchen eine Änderung des Hochschulgesetzes für die Übergangsphase der Akademisierung
Ziel muss sein, ein Modell zur wissenschaftlichen Nachqualifizierung zu entwickeln, das dem bereits hohen Qualifizierungsstand der altrechtlich qualifizierten Hebammen gerecht wird und ihnen eine nebenberufliche Nachqualifizierung bis zum Bachelor-Abschluss in machbarem Umfang ermöglicht. Altrechtlich qualifizierte Hebammen sollten in einem solchen Modell ausschließlich ihnen noch fehlendes Wissen erwerben müssen.
Vorbild für den Umfang einer solchen Weiterqualifizierung könnte beispielsweise ein in den 2010er Jahren als Kooperation der Medizinischen Hochschule Hannover mit der schottischen Caledonian Glasgow University entwickeltes Modell sein. Dieses ermöglichte examinierten Hebammen, nebenberuflich einen Bachelorgrad via Fernstudium innerhalb von 3 Semestern zu absolvieren. Der Erfolg des Modells zeigt sich heute darin, dass nicht wenige an hebammenwissenschaftlichen Lehrstühlen lehrende Lehrbeauftragte und/oder Professor*innen ihre akademische Laufbahn auf diese Weise begonnen haben. Ihr Abschluss ist deutschlandweit anerkannt und die Qualität ihrer Arbeit hoch angesehen.
Bisherige Vorgaben im Bremischen Hochschulgesetz (BremHG) sehen jedoch vor, dass Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, zu maximal 50 Prozent auf einen Studiengang anrechenbar sind. Der von den Hebammen nebenberuflich zu leistende Aufwand bis zum Bachelor entspräche damit jedoch einem Zeitaufwand von 6 bis 9 Semestern. Dadurch würden altrechtlich qualifizierte Hebammen deutlich länger in der wissenschaftlichen Nachqualifizierung verharren müssen als zumutbar.
Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wäre es arbeitsmarktpolitisch nicht sinnvoll, bereits tätige Hebammen für eine mehrjährige wissenschaftliche Nachqualifizierung teilweise oder sogar in Vollzeit aus dem Arbeitsmarkt zu ziehen.
Gleichzeitig wird die Option einer wissenschaftlichen Nachqualifizierung für dringend erforderlich gehalten, um möglicherweise drohenden Gehaltsunterschieden durch eine unterschiedliche Eingruppierung in Tarifverträge je nach Qualifikation sowie weiteren Nachteilen entgegenzuwirken.
Wir fordern daher, in der Übergangsphase der Akademisierung für altrechtlich qualifizierte Hebammen eine Ausnahmeregelung ins BremHG aufzunehmen. Diese soll vorsehen, dass eine abgeschlossene Hebammenausbildung zu 75 Prozent statt nur zu 50 Prozent im Hebammenstudiengang anrechenbar ist. Die Reduktion auf 25 Prozent zu erbringender Studienleistungen im Bachelor ist erstens inhaltlich begründbar, da bei den Inhalten der bisherigen Ausbildung eine große Übereinstimmung mit den Inhalten des Hebammen-Bachelors vorliegt und so nur fehlendes Wissen erworben wird. Zweitens stellt er einen für examinierte Hebammen nebenberuflich machbaren Qualifizierungsumfang dar. Diese Lösung wird auch seitens des Hebammenlandesverbandes Bremen begrüßt.
Die Argumentation, Hinderungsgrund für eine über 50 Prozent liegende Anerkennung einer Ausbildung für einen Studienabschluss seien Beschlüsse der Kultusminister*innenkonferenz (KMK) von 2002/2008 bzgl. der Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen, halten wir für nicht stichhaltig. Die KMK-Beschlüsse zur 50 Prozent-Anerkennung zielen erstens nicht auf Phasen der Akademisierung eines Berufes ab und sind zweitens ohnehin nicht bindend für die Bundesländer. Eine Länderregelung ist möglich und in diesem Falle dringend nötig. Zudem ist die Akademisierungsphase eine Aufgabe aller Bundesländer. Bremen könnte hier eine sehr sinnvolle Vorreiterrolle einnehmen und andere Bundesländer damit unterstützen, ähnliche Regelungen zu treffen, die dann wiederum der bundesweiten Anerkennung der Hebammenabschlüsse in den Ländern Vorschub leisten würde.
Die wissenschaftliche Qualifizierung muss auch für altrechtlich qualifizierte Hebammen gebührenfrei sein
Sich im Umlauf befindliche Vorschläge, die z.B. eine zertifikatsbasierte Weiterbildung für altrechtlich qualifizierte Hebammen beinhalten, die jedoch ebenfalls sehr zeitintensiv und zudem kostenpflichtig sind, lehnen wir ab. Sie gehen an den Bedarfen und Interessen der Zielgruppe vorbei.
Die altrechtlich qualifizierten Hebammen gerieten durch die grundsätzlich sehr zu befürwortende Akademisierung ihres Berufes in einen Nachteil, sofern für sie zur Nachqualifizierung bis zum Bachelor zusätzlich zur zeitlichen Investition auch noch Kosten entstehen würden. Damit würde an der Zielgruppe vorbei geplant und das geschaffene Angebot nicht angenommen werden, was einer Verschwendung von öffentlichen Mitteln gleichkäme.
Wir fordern den Senat auf,
- ein Modell zur übergangsweisen wissenschaftlichen Nachqualifizierung für altrechtlich qualifizierte Hebammen zu entwickeln, das für die Berufsgruppe im zeitlichen Umfang realistisch nebenberuflich machbar ist.
- bei der Entwicklung des Modells sicherzustellen, dass die wissenschaftliche Qualifizierung nicht nur für Neueinsteiger*innen, sondern auch für altrechtlich qualifizierte Hebammen gebührenfrei ist.
- für die Phase der Akademisierung des Hebammenberufes eine Anerkennung der Hebammenausbildung von mindestens 75 Prozent für den Bachelor-Abschluss zu ermöglichen.
- jede Regelung gemeinsam und einvernehmlich mit den beteiligten Akteur*innen zu entwickeln. Hierzu gehören der Hebammenlandesverband Bremen, die Hochschule Bremen und die beteiligten Senatsressorts Wissenschaft und Gesundheit.
- die für die getroffenen Regelungen notwendigen Änderungen im Bremischen Hochschulgesetz bzw. an anderer geeigneter Stelle schnellstmöglich zu verankern.
Bremen, den 12. März 2022