Finanzpolitik | Klimaschutz und Energiewende
Neue finanzielle Möglichkeiten in Bremen für zusätzliche Investitionen nutzen – die Hälfte fürs Klima!

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Mit der jüngsten Grundgesetzänderung wurden neue finanzielle Möglichkeiten auch für die Bundesländer geschaffen. Geld, das Bremen dringend benötigt, denn die Investitionsbedarfe sind immens:
- Auf der einen Seite muss der Sanierungsstau bewältigt werden, die Bedarfe reichen von stark sanierungsbedürftigen Schulen und Hochschulen über marode Brücken bis zur Hafeninfrastruktur. Hier hat die in Bund und Ländern seit rund 15 Jahren etablierte Kombination aus Schuldenbremse und Steuerungerechtigkeit viel Schaden angerichtet, den es zu beheben gilt.
- Auf der anderen Seite brauchen wir Investitionen in zukunftsgerichtete Projekte. Dazu zählen etwa die überfällige Digitalisierung von Verwaltung, Bürgerservice und Bildung sowie Investitionen, um Bremen und Bremerhaven klimaneutral und krisensicher zu machen, von neuen Straßenbahnlinien über Stadtbäume als zentralem Element der Klimaanpassung bis zum „Klimacampus“, der mit neuen Fachkräften zugleich unsere wirtschaftliche Basis stärkt.
Diese Investitionsbedarfe umfassen für unser Bundesland mehrere Milliarden Euro alleine in den nächsten zehn Jahren. Es ist noch unklar, wie groß die zusätzlichen Spielräume für das Land Bremen zukünftig sein werden und welche anderen Effekte aus dem zukünftigen Koalitionsvertrag im Bund die Länderhaushalte parallel belasten. Klar ist jedoch jetzt schon: Auch die neuen Möglichkeiten werden nicht ausreichen, um alle nötigen Investitionen in Bremen damit finanzieren zu können.
Die neue Bundesregierung darf daher den Länderanteil des neuen Sondervermögens nicht nutzen, um bestehende Förderprogramme für die Länder dorthin zu verschieben. Stattdessen braucht es zusätzliche Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen etwa bei der Bildungsinfrastruktur und der nationalen Aufgabe Hafeninfrastruktur.
In Bremen sollten wir bereits heute vier Grundsätze verankern, um sicherzustellen, dass die neuen Mittel sinnvoll eingesetzt werden. Sie sollen für den Bremer Anteil am Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur unmittelbar gelten, für den strukturellen Verschuldungsspielraum nach einer Übergangsphase der Konsolidierung:
- Die zusätzlichen Mittel werden ausschließlich für echte Investitionen eingesetzt. Ein Stopfen konsumtiver Löcher darf es nicht geben, wir dürfen nicht riskieren, dass das frische Geld einfach in den großen Ressorthaushalten verschwindet. Wir brauchen daher weiterhin dringend eine Konsolidierung unserer Haushalte, um die Mittel etwa im Bildungs- und Sozialbereich möglichst effizient und klug einzusetzen – und die entsprechenden Infrastrukturen auch als solche zukunftsfest zu gestalten. Gelingt es uns, mit gezielten Investitionen eine neue Dynamik der Wertschöpfung in unserem Bundesland zu unterstützen, stärken wir mittel- bis langfristig auch die Einnahmeseite unserer Haushalte.
- Parallel zu den Investitionen werden die notwendigen Reformen angestoßen, die es uns ermöglichen, die Mittel schnell und effizient in konkrete Projekte umzusetzen. Frisches Geld hilft uns nicht, wenn es uns nicht gelingt, es zeitnah für die richtigen Projekte auszugeben. Dafür braucht es straffe Planungs-, Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse.
- Auch in Bremen gilt das Kriterium der Zusätzlichkeit, das die Grünen auf Bundesebene in den Verhandlungen mit SPD und Union durchgesetzt haben. Auch in Bremen darf es also keinen Verschiebebahnhof geben, ohnehin bereits im Finanzplan eingestellte Investitionen über die neuen Kredite zu finanzieren – dafür sind die Investitions- und Reformbedarfe zu groß und zu drängend. Die neuen Möglichkeiten müssen die Investitionsquote unserer Haushalte erhöhen. Nur so schaffen wir die Möglichkeit, dass Bremen langfristig von den kreditfinanzierten neuen Mitteln profitiert.
- Die neuen Mittel werden klar priorisiert: Dringend nötige Sanierungen von Kerninfrastruktur wie Brücken, Kliniken oder Hochschulgebäuden können nicht ausbleiben, Investitionen in ein stabiles Klima und Maßnahmen der Klimaanpassung können nicht aufgeschoben werden. Jetzt gibt es die Chance, nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2023 aus rechtlichen Gründen weggefallene Klimamittel wiederherzustellen. Dafür gilt es, mindestens die Hälfte der neuen Mittel für die Umsetzung der Klimaschutzstrategie 2038 zu reservieren.