Verkehr
Modellquartier Elektromobilität Findorff
Deutschland hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 insgesamt um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Im Verkehrsbereich soll bis 2030 eine Verringerung um bis zu 48 Prozent erfolgen. Dies kann nur mit einer Verkehrswende gelingen. Bremen hat sich die klimafreundliche Mobilität zum Ziel gesetzt. Dafür braucht es neben einer Stärkung des Rad- und Fußverkehrs sowie des ÖPNV eine signifikante Ausweitung des elektrischen Individualverkehrs. Gleichzeitig gilt es, das Carsharing-Angebot bremenweit erheblich auszuweiten, damit mehr Menschen auf ein privates Auto verzichten. In Bremen ersetzt ein Carsharing-Auto bereits bis zu 13 Privat-PKW.
Für das Hochfahren der Elektromobilität bedarf es einer entsprechenden Ladeinfrastruktur.
Wir schlagen die Einrichtung eines möglichst barrierefreien Modellquartiers Elektromobilität Alt-Findorff vor. Mindestens alle 250 Meter sollen in diesem Gebiet sogenannte Null-Emissions-Hubs mit dem Schwerpunkt Elektromobilität errichtet werden. Dort soll es kombiniert Ladesäulen für Elektro-Lastenfahrräder, Elektro-Scooter Elektro-Carsharing und Elektroautos sowie Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder geben. Neben Carsharing sollen auch Sharing-Angebote für Fahrräder und Lastenräder vorgehalten werden. Zusätzlich zu den geplanten zusätzlichen Fahrradstellplätzen sind weitere Bänke und Bäume vorzusehen. Mobilitäts-Hubs sollten sukzessive in allen Teilen Findorffs eingerichtet werden. Die angestrebte Entlastung des Parkraumes und die neuen Mobilitätsangebote bringen einen erheblichen Mehrwert für die Quartiere. Die Zustimmung des zuständigen Beirats muss für diese Vorhaben erreicht werden.
Das Modellquartier Elektromobilität soll als Blaupause für ganz Bremen dienen. Unser Ziel ist die flächendeckende Einrichtung von Null-Emissions-Hubs in allen Stadtteilen.
Diese stark ausgebauten Sharingangebote werden zunächst nicht alle wirtschaftlich betrieben werden können. Wir sprechen uns für einen Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile gestaffelt für einen Zeitraum von 5 Jahren aus. Im Übrigen wollen wir solche Carsharing- und Leihlastenrädermodelle auch dort an den Stadträndern finanziell unterstützen, wo solche Angebote noch nicht wirtschaftlich sind. Eine enge Zusammenarbeit mit der BREPARK, der BSAG aber auch der SWB, die die Netzinfrastruktur aufbauen muss, ist anzustreben.
Mit diesen potentiellen Projektpartnern ist es im Sinne einer Priorisierung angezeigt, neben Modellquartieren den Baustein Null-Emissions-Hub an zentralen Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, Park & Ride-Punkten, Parkhäusern und Bahnhöfen einzurichten. Das unterstützt die Weiterentwicklung der Bremer Straßenbahn AG zu einem umfassenden Mobilitätsdienstleister und der BREPARK zu einem umfassenden Dienstleister des ruhenden Verkehrs.
Finanzierungsbedarf
Im vorgeschlagenen ersten Elektromobilitätsquartier Alt-Findorff gibt es laut unserem Konzept einen Bedarf von 65 Elektroladesäulen und acht Null-Emissions-Hubs. Einschließlich des vorgeschlagenen Betriebskostenzuschusses für Carsharing und Elektroleihlastenräder ergibt das eine Investition von rund 500.000 Euro. Dafür sind Zuschüsse vom Bund und der EU zu beantragen.
Elektrisch mobil und barrierefrei
Das Quartier Alt-Findorff/Plantage – zwischen der Findorffstraße, Hemmstraße, Eickedorfer Straße und Plantage gelegen – ist ein sehr attraktives, zentrumsnahes Gebiet, das dicht bebaut ist. In den Straßen wird überwiegend aufgesetzt geparkt. Pendler- und Veranstaltungsverkehre erhöhen den Parkdruck. Gehwegbreiten teils unter einem Meter, unübersichtliche Kreuzungsbereiche und Fahrbahnbreiten unter drei Metern führen zu erheblichen Einschränkungen der Barrierefreiheit und Rettungswegsicherheit. Über 50 Prozent der Haushalte in diesem Bereich besitzen kein eigenes Auto, was auch der Lagequalität in der Nähe der Stadtmitte und des Hauptbahnhofes geschuldet ist. Seit Jahren wird hier die Einführung des Bewohner*innenparkens geplant und diskutiert. Unabhängig von der Einführung des Bewohner*innenparkens wäre eine Ordnung des ruhenden Verkehrs ohnehin zwingend durchzuführen. Dieses ist im Übrigen Voraussetzung auch für die Einrichtung der hier genannten Elektromobilitätsangebote.
Denn gemäß Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2002 sind Straßen barrierefrei zu gestalten. Ein aktuelles erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichtes Bremen kommt zu dem Schluss, dass es bei dem aufgesetzten Parken kein Ermessen gibt. Lediglich bei der Wahl der Mittel besteht Flexibilität. Im bisher 14 Bewohner*innenparkgebieten Bremens – wie z.B. im benachbarten Barkhof in Schwachhausen – hat sich das Instrument seit über 20 Jahren bewährt. Sowohl Barrierefreiheit als auch die Zufriedenheit der Bewohner*innen sind signifikant verbessert worden.
Wir sprechen uns dafür aus, dass Erlöse aus dem Bewohner*innenparken zunächst signifikant für die Verbesserung der verkehrlichen Qualität, der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität im Quartier verwendet werden. Später dienen sie der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs.
Bremen, den 10.06.2022