Umwelt- und Naturschutz

Grüne Position: Biodiversität

Biene by miroslavmisiura (iStockphoto.com)

Biene by miroslavmisiura (iStockphoto.com)

Rund ein Viertel der bekannten Tier- und Pflanzenarten sind bedroht. Davon ist die Hälfte stark gefährdet oder steht vor dem Aussterben. Aktuelle Schätzungen des Weltbiodiversitätsrates gehen von 8 Millionen bekannten und noch unbekannten Arten auf unserem Planeten aus, von denen eine Million in ihrer Existenz gefährdet ist. Von den etwa 9.500 Pflanzenarten in Deutschland sind knapp ein Drittel, von den 48.000 heimischen Tierarten 36 Prozent in ihrem Bestand bedroht. Über 70 Prozent der Biotoptypen sind gefährdet. Das Artensterben ist neben der Klimakrise die größte Bedrohung weltweit. Die Folgen dieses Artensterbens sind nicht abschätzbar. Schließlich ist Artenvielfalt die Grundlage für die funktionierenden Ökosysteme, von denen wir Menschen am Ende selbst abhängen. Daher bildet die Artenvielfalt unser aller Lebensgrundlage.

Auch ein kleiner Stadtstaat wie Bremen steht in der Verantwortung alles dafür zu tun, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Ein wichtiges Instrument dafür ist eine Biodiversitätsstrategie, die aufzeigt, welche Maßnahmen dafür notwendig sind und wer sie in unserem Land umsetzen kann. Die Erarbeitung einer bremischen Biodiversitätsstrategie muss also nicht nur alle Ressorts des Senats einbinden, sondern auch wichtige Akteure außerhalb der Verwaltung: Umweltverbände, Landwirtschaft, Jäger*innen, Kleingärtner*innen, Wohnungsgesellschaften, Einzelhandel, Bildungseinrichtungen u.v.m. Der Schutz der Biodiversität ist nicht zuletzt auch eine Aufgabe für alle Bremerinnen und Bremer.

Die Gründe für das Artensterben sind vielfältig: der Verlust von Lebensraum und Strukturen in der Landschaft, Bebauung, der Klimawandel, Stoffeinträge aus der Industrie, eine intensivere Landnutzung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Um diesen vielfältigen Ursachen begegnen zu können, bedarf es auch einer umfassenden Strategie.

Der größte Teil der Arten in unserer Region ist abhängig von der über Jahrhunderte geschaffenen und bewirtschafteten Kulturlandschaft in unserem Land. Dazu zählt in Bremen vor allem das Grünland. Daher ist ein Erhalt der Arten nur möglich, wenn zugleich die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft stimmen, damit auch künftig eine Landbewirtschaftung zum Wohle der Arten und zum Wohle der Menschen möglich ist.

Wichtig wären in diesem Zusammenhang Düngegesetze, die unsere Böden und unser Wasser vor Überdüngung schützen. Eine Lösung wäre eine faire Verteilung von Agrargeldern zugunsten des Umwelt- und Naturschutzes wie auch eine Förderung des Ökolandbaus.

Artenschutz darf aber nicht nur im ländlichen Bereich stattfinden. Gerade in Bremen sind auch die vielen innerstädtischen Grünflächen bis zu den privaten Gärten von hoher Bedeutung. Insgesamt bedarf es zur Bewältigung dieser Aufgabe einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung. Alle Teile der Gesellschaft – Akteur*innen, Entscheidungsträger*innen, Handel und jede einzelne Bürger*in insbesondere in der Verantwortung als Verbraucher*in  – müssen sich dieses Problems bewusst werden und zur Lösung beitragen. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu.

Was ist Biodiversität?

Die Vielfalt der Arten, die genetische Vielfalt innerhalb der Arten und die Vielfalt der Ökosysteme werden unter dem Begriff Biodiversität bzw. biologische Vielfalt zusammengefasst. Die biologische Vielfalt ist von hoher Bedeutung für das Leben auf unserem Planeten.

Jede Art braucht Lebensräume, die Nahrung und Schutz bieten. Allerdings sind diese Lebensräume zunehmend bedroht, u.a. durch den Einsatz von Pestiziden, wie Neonicotinoiden und Glyphosat, Flächenversiegelung durch Bau von Straßen, Siedlungen und Industrieanlagen, Nährstoffanreicherung der Pflanzenwelt und Gewässer durch Stickstoff- und Phosphateinträge, Anbau von Monokulturen, Intensive Landwirtschaft und Bodenverdichtung durch den Einsatz von schweren landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen sowie Lichtverschmutzung.

Zum langfristigen Erhalt der Lebensräume und der Biodiversität müssen Nahrungsmittelerzeugung, Energieversorgung, Mobilität und Ressourcenverwendung insgesamt auf ein global verträgliches und gerechtes Niveau umgestellt werden. Der Schutz der Biodiversität ist eine gesellschaftliche Aufgabe.

Bremen hat sich mit diversen Maßnahmen frühzeitig auf den Weg gemacht, um die biologische Vielfalt zu schützen. Neben einem Gebietsmanagement für die zahlreichen Schutzgebiete sorgen u.a. das neu gefasste Landschaftsprogramm als Planungsinstrument des Naturschutzes, Fördermaßnahmen wie das Programm „Bremer Grünlandsäume“ und die gezielte Beratung von Unternehmen für den Schutz und die Förderung der Biodiversität in Bremen. Wir wollen dem dramatischen Biodiversitätsverlust durch eine ökologische Aufwertung und die Schaffung vielfältigerer, arten- und blütenreicherer Grünflächen entgegenwirken. Die bereits bestehenden Maßnahmen gilt es abzusichern und weiterzuentwickeln. In Zeiten des rasant fortschreitenden Klimawandels, der die Lebensräume u.a. durch Extremwetter zusätzlich beeinträchtigt, sind weitere Maßnahmen erforderlich. So sollen bestehende und zu entwickelnde Maßnahmen in einer Bremischen Biodiversitätsstrategie zusammengefasst werden. Zu diesen Maßnahmen sollen prioritär gehören:

Die Entwicklung eines Programmes zur Förderung der Insektenvielfalt

Als wesentlicher Teil des Ökosystems müssen die Insekten auch in der Bremer Biodiversitätsstrategie eine zentrale Rolle übernehmen. Sie stellen nicht nur einen wichtigen Teil des Artenreichtums unseres Ökosystems dar, sondern sind zugleich für viele Arten eine wichtige Grundlage in der Nahrungskette. Vom Zustand der Insektenpopulationen sind daher zahlreiche weitere Arten abhängig. Mit dem Rückgang der Insekten fehlen zudem zahlreiche Bestäuber. Insbesondere die Wildbienen und Hummeln übernehmen diese Aufgabe ohne weitere Kosten für den Menschen. Der Verlust an Bestäubern hat daher unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft. Wir unterstützen die Bemühungen auf Bundeseben für ein Insektenschutzgesetz.

Folgende Punkte sollen in der Strategie mindestens umgesetzt werden:
 

1. Baumliste, öffentliches Grün, insektenfreundliche Sträucher, Stauden, Wildblumen und Blumen

Mit Hilfe einer Baumliste sollen in Bremen nur noch klimaangepasste und insektenfreundliche Bäume gepflanzt werden. Auch bei anderen Gehölzen und Sträuchern sollte darauf geachtet werden. Die Weiterentwicklung des öffentlichen Grüns ist im Sinne der Biodiversität, der Artenvielfalt und der Anpassung an den Klimawandel essentiell. Aufgrund von Schäden durch die Trockenphasen der vergangenen drei Jahre wäre ein Status-Quo ein unakzeptabler Rückschritt. In den Zeiten der Corona-Pandemie ist die Bedeutung des öffentlichen Grüns offenkundig geworden. Das öffentliche Grün ist systemrelevant, wurde in den Zeiten der Pandemie sehr viel stärker genutzt als vorher und wird eine gesteigerte Bedeutung erhalten. Wir haben uns erfolgreich für eine Stärkung des öffentlichen Grüns in den Haushaltsberatungen eingesetzt. Im Rahmen der Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie ist deshalb der Erhalt des öffentlichen Grüns für uns Grüne unverzichtbar. Die während der Pandemie erfolgte Verbesserung der Pflegestufen soll dauerhaft beibehalten werden.

2. Der Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden

Wir fordern einen Stopp von Pestizid-Einsätzen auf öffentlichen Grundstücken und in bremischen Betrieben. Der Umweltbetrieb Bremen hat den Gebrauch von Pestiziden längst eingestellt. Während die BSAG den Einsatz schrittweise reduziert und nach Alternativen sucht, werden relativ große Mengen auf bremischem Gebiet von der Deutschen Bahn verbracht. Als Begründung wird ein unverhältnismäßiger Aufwand zur Herstellung der Verkehrssicherheitspflicht herangezogen. Es muss dringend erneut geprüft werden, ob ganz oder teilweise darauf verzichtet werden kann. Der Landesverband der Gartenfreunde in Bremen und Bremerhaven geht mit gutem Beispiel voran. In der Gartenordnung heißt es unter 4.1 bis 4.3:

„4.1 Förderung der Artenvielfalt: Der Artenreichtum an Pflanzen und Tieren ist zu erhalten und zu fördern. Kleingartenanlagen sind als unverzichtbare Elemente der Stadtökologie zu erhalten bzw. zu entwickeln.

4.2 Verbot von Herbiziden, Insektiziden und Pestiziden: Die Anwendung von chemischen Schädlings-und Unkrautvernichtungsmitteln ist in Kleingärten und in der gesamten Kleingartenanlage verboten. Gleiches gilt für Rasendünger mit Unkraut-und Moosvernichtern. Die fachgerecht ausgeführte Kompostwirtschaft macht eine mineralische Düngung der Gartenfläche weitgehend überflüssig.

4.3 Artenschutz: Förderung und Schutz der Tierwelt ist eine besondere Verpflichtung der Kleingärtnergemeinschaft. Der Pächter soll Nisthilfen, Tränken und Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Wildtiere anbieten.“

Im Rahmen landesrechtlicher Möglichkeiten wollen wir ein Verbot von insektenschädlichen Pflanzenschutzmitteln in privaten Gärten prüfen. In Bremerhaven haben das Gartenbauamt sowie der Bremerhavener Verband der Kleingärtner bereits den Einsatz von Pestiziden verboten. Mit dem erfreulichen Ergebnis, dass sich mehr Stadtimker in Bremerhaven niederlassen.

3. Die Entwicklung insektenfreundlicher Blühflächen

Wir wollen einen wesentlichen Teil der vom Umweltbetrieb Bremen (UBB) gepflegten Flächen zu insektenfreundlichen Blühflächen entwickeln. Das erfolgt über den kontinuierlichen Umbau und eine an Struktur- und Artenreichtum orientierte Unterhaltung öffentlicher Grünflächen. Dafür müssen teilweise tradierte Pflegemuster aufgegeben und neue Handlungsstrategien entwickelt werden. Neben der vordringlichen Pflege und Entwicklung wertgebender Bestandsflächen (mit gefährdeten und seltenen Arten) sind auch durchschnittliche Grünflächen in ihrer Biotopfunktion in den Fokus zu nehmen.

Bisher nicht genutzte Gewerbeflächen sollen im Rahmen des Gewerbeentwicklungsplans 2030 zukünftig für eine Zwischennutzung als Blühflächen systematisch geprüft und genutzt werden. Dies wurde in einem Koalitionsantrag bereits gefordert. Das schränkt eine auch kurzfristige Vermarktung der Gewerbeflächen nicht ein. Mit Ausnahme von versiegelten Gewerbeflächen gibt es hier große Potenziale, die wir übergangsweise sinnvoller nutzen wollen.

Insektenfreundliche Gärten, Insektenhotels sowie Grünflächen‐ und Deichpflege sollen gefördert werden. Das Ziel soll auch durch einen regelmäßig ausgelobten Wettbewerb „Bremer Insektengarten des Jahres“ für Bremen und Bremerhaven unterstützt werden. 15 Hektar öffentliches Grün sollen in insektenfreundliche Blühflächen umgewandelt werden.

4. Reduktion der insektenschädlichen Lichtverschmutzung

Die Fassadenbeleuchtung von baulichen Anlagen der öffentlichen Hand und Beleuchtungen im Außenbereich soll vermindert und mit reduzierten insektenfreundlichen Leuchtstärken realisiert werden. Bei zum Beispiel wegen Sicherheitsaspekten notwendiger Beleuchtung und der Straßenbeleuchtung sollen insektenfreundliche Leuchtmittel eingesetzt werden. Gerade auch in den Nebenstraßen kann eine insektenfreundlichere Beleuchtung gewählt werden –ohne die Sicherheitsinteressen zu vernachlässigen. Himmelsstrahler sollen – auch wegen ihres schädlichen Einflusses auf den Vogelzug – verboten werden. Die Umrüstung auf insektenfreundliche LED-Leuchten wurde bereits in einem koalitionären Antrag beschlossen.

5. Flächen in unserer Verantwortung insektenfreundlicher nutzen

Es gibt sehr viele Flächen, die besser im Sinne der Förderung der Biodiversität genutzt werden können. Eine GPS-gestützte Analyse könnte Bremens Flächen dafür systematisch analysieren. Zu den Flächen gehören:

  • Haltestellen (bienenfreundliche Haltestellen, Wendeschleifen). Eine erste Probehaltestelle existiert bereits. Weitere Haltestellen sollen in Abstimmung mit dem Eigentümer Wall GmbH geprüft werden. Erste Wendeschleifen sind bereits ausgestattet worden.
  • Verkehrsflächen, Grünstreifen, Gewerbeflächen könnten, solange sie nicht vermarktet worden sind, eine Zwischennutzung als insektenfreundliche Blühflächen erfahren.
  • Abstandsflächen zwischen Gebäuden und in Gewerbegebieten insektenfreundlich gestalten
  • Baulücken könnten insektenfreundlich zwischengenutzt werden.
  • Weitere Förderung von Urban-Gardening-Projekten. „Ab geht die Lucie“ zeigt, wie auch an einem versiegelten Standort etwas entwickelt werden kann. Die Projekte „Gemüsewerft“ und „Querbeet“ zeigen, dass auch an schwierigen Standorten mit viel Engagement viel bewegt werden kann. Um diese Umnutzungen vornehmen zu können, bedarf es finanzieller Ressourcen. Dafür schlagen wir einen Biodiversitätsfonds vor. Auch die unterhalb der Wallmühle liegende Fläche soll weiterhin mit Kräutern, Stauden und Gemüse bepflanzt werden.

6. Bündnis für biologische Vielfalt

Die Stadtgemeinde Bremen soll, dem Beispiel der Stadt Bremerhaven folgend, dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beitreten.

7. Eine Überarbeitung der Pflegestrategie für die Grünflächen

Wir wollen, dass die Pflegestrategie für die Grünflächen neu aufgestellt wird. Nach dem Vorbild Bremerhavens soll verstärkt von intensiver auf ökologisch extensive Grünpflege umgestellt werden. Das muss weiter ausgeweitet werden. Blühwiesen und Blühflächen und deren Pflege bei der Verkehrs‐, Grün‐ und Stadtplanung sollen von Anfang an mitgedacht und werden. Bei der Gestaltung und Entwicklung aller öffentlichen Grünanlagen werden künftig heimische, klimaangepasste Sträucher und Stauden verwendet. Eine entsprechende Pflanzliste wurde auf unsere Initiative von der Naturschutzbehörde veröffentlicht. Für viele Insekten und Vögel sind Blühwiesen Lebens- und Nahrungsraum. Damit dieser nicht schlagartig verschwindet, muss das Mähen der Flächen zeitversetzt erfolgen. Bremen strebt an, am bundesweiten „StadtGrün naturnah“-Wettbewerb teilzunehmen[1].

8. Eine Überarbeitung des Begrünungsortsgesetzes

Das Begrünungsortsgesetz soll überarbeitet werden mit dem Ziel, einen entsprechenden Beitrag zu Klimaanpassung und Biodiversitätserhalt zu leisten. Dazu müssen insbesondere sowohl Gewerbeimmobilien als auch Reihenhäuser einbezogen werden. Auf die kombinierte Nutzung von Dachflächen für regenerative Energien und Begrünung muss verstärkt hingewirkt werden.

Steinerne Gärten werden immer noch gerne hergestellt. Das ist weitgehend gar nicht mehr erlaubt, muss also mehr kontrolliert werden. Dafür sollen die entsprechenden personellen Ressourcen geschaffen werden. Parallel dazu muss über die schon bestehenden Beschränkungen des Begrünungsortsgesetzes aufgeklärt werden.

9. Die Anpassung des Kompensationsflächenfonds

Kompensationsflächen sind Flächen, die zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ökologisch aufgewertet werden. Der Kompensationsflächenfonds muss so von den jeweiligen Vorhabenträger*innen ausgestattet werden, dass die Zahlungen, die Verpflichtung zur erforderlichen Dauer der Unterhaltung bzw. die in den jeweiligen Planfeststellungsverfahren gemachten Auflagen gewährleisten. Nur in älteren Zulassungen wurde die Unterhaltung nicht immer geregelt. Die Verpflichtung des Verursachers zur Unterhaltung (für die Dauer des Eingriffs) besteht laut Gesetz.

10. Die Fortführung des Schutzgebietsmanagements und des Monitorings im Bremer Feuchtlandgürtel

Schutzgebiete sind für den Erhalt von Biodiversität von zentraler Bedeutung. Doch erfüllen sie ihre Aufgabe nur dann, wenn es neben dem Schutz durch die Verordnungen auch gezielte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gibt. Bremen hat dafür ein vorbildliches kooperatives Schutzgebietsmanagement entwickelt. Es umfasst neben speziellen Maßnahmen auch das Monitoring der Arten.

Das im überregionalen Maßstab äußerst erfolgreiche Schutzgebietsmanagement im Bremer Feuchtlandgürtel, bei dem Verbandsnaturschutz die Schlüsselstellung als Kümmerer vor Ort zukommt, soll fortgesetzt werden ebenso wie das langjährige Monitoring, dass auch stärker die Entwicklung der Insekten und Veränderungen im Klimawandel in den Fokus nehmen soll.

Für kooperative Schutzgebietsbetreuung, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Agrarumweltmaßnahmen, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit wird eine verlässliche Finanzierung in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr benötigt, die zu einem großen Teil mit EU-Mitteln kofinanziert werden können.

11. Die Einführung einer Weideprämie

Durch die seit Jahrhunderten bestehende landwirtschaftliche Nutzung wurde eine einzigartige Kulturlandschaft geschaffen, die wichtiger Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere ist. Besonders der Mix aus Weiden und Wiesen führt zu einem großen Artenreichtum im Bremer Grünland. Diesen Mix gilt es zu erhalten. Doch in den letzten Jahren wurde der Anteil der Weidehaltung immer geringer: die reine Stallhaltung ist für viele Betriebe wirtschaftlicher.

Damit Landwirte und Landwirtinnen die Weidehaltung beibehalten oder wieder zu praktizieren, hat Bremen in diesem Jahr eine Weideprämie für Rinder eingeführt, die nach ökologischen Kriterien ausgerichtet ist. Die Weideprämie soll verstetigt werden.

11. Die Weiterentwicklung des Gründachprogramms

Die Begrünung von Dächern dient u.a. dazu, Überschwemmungen durch Starkregen zu verringern und mehr Lebensraum für bedrohte Insekten zu schaffen. Begehbare Flachdächer können auch als attraktive Erholungsorte genutzt werden. Nicht zuletzt filtern Gründächer Schadstoffe aus der Luft, sorgen bei Hitzewellen für ein angenehmes Gebäudeklima und dienen bedrohten Insekten. Das bestehende Förderprogramm für Gründächer wollen wir absichern und perspektivisch in kommenden Haushaltsberatungen ausweiten. Das Wohnungsunternehmen Gewoba hat sich bereits auf den Weg gemacht und betreibt systematisch den Gründachbau.

13. Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 10 Hektar pro Jahr sowie bis 2030 auf „Netto Null“

Die Zerstörung von Lebensräumen durch Versiegelung und Zerschneidung für Siedlungsflächen und Straßen ist ein zentraler Grund für das Artensterben und den Rückgang der Biodiversität. Die Flächeninanspruchnahme kostet nicht nur Lebensraum, sondern behindert auch Wanderungsbewegungen von Tieren und Pflanzensamen, verändert Boden- und Wasserhaushalt. Mindestens die Ziele des Bremer Landschaftsprogramms (Teil Stadtgemeinde Bremen, 2015) für den Flächenverbrauch müssen im Gewerbeentwicklungsprogramm 2030 berücksichtigt werden.

14. Kleingärtenflächen

Die Kleingartenflächen stellen ein großes Reservoir zur Unterstützung von Biodiversität dar. Naturgemäß wechselt die Qualität von Kleingarten zu Kleingarten. Deswegen war die Standortentscheidung für den Haltepunkt Technologiepark ein wichtiges Zeichen, wie wichtig den Grünen der Erhalt und die Weiterentwicklung der Kleingärten sind.

In einigen Kleingartengebieten gibt es aber auch Leerstände. Wir wollen in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Kleingärtner und den Vereinen solche Flächen poolen und durch insektenfreundliche Bepflanzungen oder Gemeinschaftsgärten umnutzen.

Flächen auf Friedhöfen können ebenso naturnah gestaltet werden. In Bremerhaven gibt es auch Wildblumenwiesen im Freibad Grünhöfe. Wir lehnen jegliche gewerbliche Nutzung des Kleingartengebiets an der Bayernstraße ab.

15. Den Baumschutz auch bei Baumaßnahmen erhöhen, Baumschutzverordnung überarbeiten

Die Bäume im Land Bremen haben eine große Bedeutung für die Wohn- und Lebensqualität. Bäume säubern die Luft und sind Lebensraum für Tiere und Insekten, produzieren Sauerstoff und spenden Schatten. Sie verbessern das Stadtklima, erhöhen die Luftfeuchtigkeit und kühlen ihre Umgebung um bis zu 6 Grad. Gerade größere ältere Bäume wirken sich besonders positiv auf ihre Umwelt aus. Auf unsere Initiative wurde ein Konzept entwickelt, demzufolge der Baumschutz frühzeitig, vor Antragstellung auf Baugenehmigung, abgefragt und bearbeitet werden muss. Ist dies nicht geschehen, wird die Bauordnungsbehörde nicht tätig. Dieses Konzept ist mittlerweile in Form der Baumbestandsbescheinigung verpflichtend für alle Antragsteller*innen umgesetzt und wird durch den Baumschutz abgearbeitet. Wir wollen dafür sorgen, dass entsprechende personelle Ressourcen für einen effektiven Baumschutz auch bei der Baustellenkontrolle zur Verfügung stehen. Einen wirksamen Baumschutz in Bebauungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Baugenehmigungen und bei Baumaßnahmen wollen wir durch eine qualifizierte Grünplanung und Verbesserungen bei der Planung und Kontrolle von baubegleitenden Baumschutzmaßnahmen absichern. Durch stetige Qualifizierung der kommunalen Baumkontrolleure soll die Diagnostik verbessert werden. Wir werden zudem dafür Sorge tragen, dass vertragliche Vereinbarungen mit Netzbetreibern, Bauträgern und Tiefbau zum Schutz von Bäumen bei Aufgrabungen/ Baumaßnahmen erarbeitet werden. Hamburg hat mit Leitungsträgern entsprechende Verträge.

Bäume brauchen durchdringbares und ausreichendes Erdreich, um sich erfolgreich im rauen Straßenklima behaupten zu können. In Bremerhaven sorgt ein Ortsgesetz für eine Mindestmenge an Erdaushub für Bäume auf Gewerbeflächen wie Parkplätzen. Damit wird sichergestellt, dass Bäume Bedingungen vorfinden, um aufwachsen können.

Die 2009 novellierte Baumschutzverordnung ist unter mehreren Aspekten nicht mehr ausreichend und muss dringend überarbeitet werden. Wir werden dazu einen Vorschlag vorlegen.

16. Vermeidung von Vogelschlag an Glas

Vogelschlag an Glas ist eine der häufigsten Todesursachen für Vögel aller Arten. Regelungen zur Vermeidung von Vogelschlag an Glas müssen in die Landesbauordnung und weitere einschlägige Rechtsnormen aufgenommen werden.

17. Konsequente Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL)

Süßwasserlebensräume sind ein Hotspot für die Biodiversität. Leider sind zwischen 1970 und 2012 die Populationen in den Süßwasserökosystemen weltweit um 81 Prozent zurückgegangen. Der Rückgang von Biodiversität in Süßgewässern ist sehr viel stärker als im Meer oder auf dem Land. Dabei sind gesunde Gewässer wichtig, u.a. um die Folgen des Klimawandels abzupuffern. Die europäische WRRL schreibt vor, dass alle Gewässer in Europa bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 wieder in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden müssen. In Bremen befindet sich derzeit kein Gewässer in einem ökologisch guten Zustand. Hier besteht ein großer Handlungsbedarf. Wir haben die Bewirtschaftungspläne für den Bewirtschaftungszeitraum von 2021 bis 2027 gemäß WRRL aufgestellt. In dieses Bewirtschaftungsprogramm wurde versucht, alle Maßnahmen aufzunehmen, die für den Erhalt und die Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands der bremischen Gewässer notwendig sind. Die Maßnahmen müssen mit einem verbindlichen Zeitplan und ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen unterlegt werden.

Daneben kann jede/r auch im privaten Bereich einen wichtigen Beitrag leisten.

Maßnahmen im privaten Bereich können u.a. sein:

  • Pflanzen einheimischer und standortgerechter Bäume, Sträucher und Stauden
  • Erhalt regionaltypischer Obstbäume und Streuobstwiesen
  • Anlegen von (Wild-)Blumenwiesen für Bienen und Schmetterlinge
  • Lagerung von altem Holz, Ästen oder Laub bis zum Frühling, da darin zahlreiche Tiere überwintern
  • Holz oder Steine zu einem Haufen schichten oder eine Trockenmauer bauen. Sie bieten Reptilien wie Eidechsen, kleinen Säugetieren wie Igeln sowie zahlreichen Insekten Unterschlupf und Verstecke
  • Nisthilfen anbringen
  • Reduzierung des Fleischkonsums
  • Keine Haltung und Import von wildlebenden Tieren.

Bremen, 20.09.2021


[1]www.bremerhaven.de/de/aktuelles/vorreiter-fuer-mehr-stadtnatur-14-kommunen-darunter-bremerhaven-erhalten.94631.htm