Umwelt- und Naturschutz

Feuerwerk ist keine umweltpolitische Bagatelle

Feuerwerk © Trebor Eckscher istockphoto.com

Feuerwerk © Trebor Eckscher istockphoto.com

Wie immer zum Ende des Jahres flammt die Diskussion um die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von (Silvester-)Feuerwerk auf. Es stellt sich die Frage: „Ist das noch zeitgemäß?“

Die Debatte ist in vollem Gange

In Berlin, Hannover, Braunschweig, Göttingen, Tübingen, Lüneburg und Konstanz sind Bereiche eingerichtet worden, wo Feuerwerk verboten wurde. Der Berliner Landesverband der Grünen setzt sich für ein Komplettverbot von privatem Feuerwerk ein. In München und Hamburg gibt es diese Debatten auch. Die grüne Partei und Fraktion in Bremen haben bislang keine Position zu dem Thema bezogen. Wir sind uns bewusst, dass es sich beim Silvesterfeuerwerk um ein Brauchtum handelt, was aber inzwischen nicht mehr so viel mit Brauchtum zu tun hat. Weil ein großer Feuerwerkshersteller in Bremerhaven ansässig ist, ist das in unserem Land ein sensibles Thema.


Wo liegen die Probleme von Feuerwerk?

Es sind vier Bereiche, die aus unser Sicht ökologisch besonders problematisch sind: Feinstaub, Lärm- und Gesundheitsschutz, Tierschutz und Plastikmüll.

  1. Feinstaub
    Nach den Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) werden durch die Feuerwerke in der Nacht zum 1. Januar jährlich rund 5.000 Tonnen Feinstaub (<10µm) in Deutschland freigesetzt. Diese Menge entspricht rund 17 Prozent der Feinstaubmenge, die der Straßenverkehr jährlich erzeugt.
    Für Menschen mit Atemwegserkrankungen ist das deshalb ihr Horrortag des Jahres.Bestandteile dieses Staubs sind schädliche Stoffe wie Nitrate, Chlorate, Blei oder Aluminium und weitere teils hochgiftige Verbindungen. Die Auswirkungen sind bisher noch nicht ausreichend erforscht.
     
  2. Lärm- und Gesundheitsschutz
    Durch den Lärm gibt es Gesundheitsbeeinträchtigungen durch zum Teil erhebliche Überschreitungen der Grenzwerte. Nach wie vor ist durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk in jedem Jahr eine deutlich erhöhte Anzahl an Verletzungen und Unfällen festzustellen.
     
  3. Tierschutz
    Für Wild- und Haustiere bedeutet Silvester vor allem eins: Stress. Es soll Tierärzte geben, die präventiv Beruhigungsmittel für Haustiere verschreiben - welch ein Wahnsinn. Wildtiere sind ungleich stärker betroffen: Durch die Knallerei an Silvester - und an den Tagen davor und danach - werden Wildtiere aus ihrem natürlichen Rhythmus gerissen. Durch die Unterbrechung der Nachtruhe steigt der eigentlich gedrosselte Energieverbrauch rasant an. Denn sie flüchten und verlieren dadurch viel Energie. Vögel beispielsweise fliegen fluchtartig hoch in die Luft, finden anschließend häufig keinen ruhigen Schlafplatz und fliegen nicht selten bis zur Erschöpfung umher.
    Ornithologen berichten dann regelmäßig von erkennbar verstörten Vogelschwärmen und von leergefegten Rastplätzen. Die Vögel und andere Wildtiere verbrauchen dadurch die notwendigen Energiereserven, um über den Winter zu kommen.
     
  4. Plastik
    Ein Thema, das im Zusammenhang mit Silvester auch eine zu geringe Aufmerksamkeit genießt, ist die langfristige Verschmutzung der Umwelt mit Plastik, das in den Feuerwerkskörpern verbaut ist und nach dem Abschießen unkontrolliert in die Natur gelangt. Zu den absoluten Zahlen ist wenig bekannt, aber wer mit offenen Augen in den ersten Tagen des neuen Jahres durch Stadt und Land geht, sieht sofort: es ist viel (Plastik-)Müll - mit all seinen bekannten und viel diskutierten ökologischen Problemen.

Unsere Position

Ein Komplettverbot liegt nicht in unserer Regelungskompetenz und zwar weder als Land noch als Kommune. Es gilt das Sprengstoffgesetz, für das der Bund zuständig ist. Wir wollen aber das private Feuerwerk sukzessive verringern und durch organisierte Feuerwerke ersetzen. Damit können gleichzeitig das Brauchtum erhalten und das Ausmaß an Feuerwerk ganzjährig reguliert und begrenzt werden.

Wir sollten die vorhandenen Instrumente nutzen. Seit der Förderalismusreform 2006 fällt die Bekämpfung von verhaltensbezogenem Lärm in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Das Land Bremen könnte daher ein umfassendes Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern mit hohem Lärmpegel im Landesimmissionsschutzgesetz regeln oder die Stadtgemeinden zu entsprechenden Regelungen ermächtigen. Das Sprengstoffrecht des Bundes erlaubt es Kommunen immerhin jetzt schon, in dichtbesiedelten Stadtteilen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung zu verbieten. Darüber hinaus können Böllerverbote an Orten ausgesprochen werden, wo dies zum Schutze von Leben, Gesundheit, Sachgütern oder Tieren erforderlich ist. Keine Regelungskompetenz haben Länder und Kommunen hingegen in Bezug auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern.

Verbote sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie gesellschaftlich soweit akzeptiert sind, dass sie auch durchgesetzt werden können. Daher wollen wir behutsam vorgehen. Die Innenstadt und stark belastete Bereiche sowie Straßenkreuzungen sollten durch eine Ausweitung der Verbotszonen besonders geschützt werden. In einem ersten Schritt wollen wir diese Bereiche aus Sicherheits-, Verkehrssicherheits- und Brandschutzgründen besser schützen. Auch außerhalb von Silvester setzen wir uns für die Reduzierung von Feuerwerk ein.

Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Kommunen  eigenständig ein Verbot privaten Feuerwerks aussprechen können.

Bremen, 13. Dezember 2019