Die Sitzungen im Oktober 2009

Die Sitzungen im Oktober 2009

 

Aus dem Landtag vom 29.10.2009

 

Neues Petitionsgesetz stärkt Einfluss der BremerInnen

Das neue Petitionsgesetz soll den Einfluss der BremerInnen auf die Politik stärken. Im Vergleich der Bundesländer ist es das derzeit modernste Petitionsgesetz. Die heute in 1. Lesung einstimmig beschlossene Reform ist ein Baustein, um die Distanz zwischen BürgerInnen und Politik zu verringern. "Die Hemmschwellen zur Beteiligung werden gesenkt: E-Petitionen und die Ausweitung des Internetangebotes erleichtern es erheblich, Petitionen zu verfassen. Jungen und wenig mobilen Menschen wird politisches Handeln näher gebracht. Die Einführung von Sammelpetitionen erlaubt die Solidarisierung der Menschen und fördert so gemeinsames Handeln. Darüber hinaus können Menschen mit Behinderung durch die Barrierefreiheit des Angebotes besser ihre Beschwerden und Nöte mitteilen. Aus unserer Sicht wichtige Schritte zu mehr Beteiligung insbesondere benachteiligter Bevölkerungsgruppen im Lande", betonte die zuständige Grünen-Abgeordnete und Vize-Vorsitzende des Petitionsausschusses Zahra Mohammadzadeh in der Debatte.

Die Öffentlichkeit und die Akzeptanz des Petitionswesens werden erhöht. "Die öffentliche Petition im Internet ist ein Meilenstein auf diesem Weg! Sie erlaubt es, Beschwerden und Anliegen einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen. Mitmenschen haben die Möglichkeit, ihre Beschwerden und Anliegen PolitikerInnen und BürgerInnen mitzuteilen, sich anzuschließen und die Beschwerden in Internetforen zu diskutieren", so Zahra Mohammadzadeh.

 

Sparkurs-Debatte gehört ins Parlament

Die Debatte um den Bremer Sparkurs im nächsten Jahrzehnt soll nicht in eine Enquête-Kommission abgeschoben werden, wie das die CDU gefordert hatte. "Wir wollen die Frage, wie wir unter den Bedingungen von Schuldenbremse, Zinshilfen und Schwarzgelber Verschuldungskoalition in Berlin die Konsolidierung unserer Haushalte schaffen, nicht aus der 'Parteipolitik' heraushalten und in einen Raum scheinbarer 'Unabhängigkeit' schieben. Sondern wir wollen und müssen sie ins Zentrum dieser Parteipolitik stellen, ins Zentrum des Parlaments, ins Zentrum seines Haushaltsausschusses", begründeteHermann Kuhn die Ablehnung.

Der finanzpolitische Sprecher der Grünen machte zugleich deutlich, dass beim Sparen alles auf den Prüfstand kommt. Auch konkrete Vorschläge der Opposition werden geprüft. Allerdings sind viele der von CDU-Fraktionschef Thomas Röwekamp im Vorfeld der Debatte  gemachten 'Sparvorschläge' schon mehrfach geprüft und verworfen worden – z.B. der Verkauf von Bremer Anteilen an der Wohnungsgesellschaft Gewoba, der sich nicht rechnen würde. Andere waren einfach nur unseriös. So existiert kein jährlicher Zuschuss von 247.000 Euro für die Arbeitnehmerkammer, von dem Herr Röwekamp spricht. "Pure Stimmungsmache. Mit solchen Beiträgen vergiften Sie die Diskussion, die Sie angeblich seriöser machen wollen", so Hermann Kuhn an die Adresse des Christdemokraten.

Der grüne Finanzexperte machte auch auf den Widerspruch zwischen Sparrhetorik und tatsächlichem Handeln der CDU deutlich: "Ich habe die Berichterstatterblätter für die Haushaltsberatungen gelesen. In keinem dieser Berichte habe ich von Seiten der CDU-Abgeordneten Forderungen gelesen nach weniger, sondern allein nach mehr Ausgaben." So will die CDU mehr Ausgaben für die Hochschulen, während ihr Fraktionsvorsitzender gleichzeitig die Schließung von Studiengängen fordert.

Hermann Kuhn erklärte außerdem, dass Schwarz-Gelb die Verabredungen der Föderalismus-Kommission zu einem wertlosen Stück Papier zu machen droht. "Niemand in diesem Haus hätte der Schuldenbremse zugestimmt ohne die Zusicherung von 300 Millionen Euro Zinshilfen jährlich. Drei Viertel davon aber würden durch die Steuersenkungen jährlich an Einnahmen wegfallen, wenn wir die bereits von der Großen Koalition beschlossenen und die jetzt zusätzlich versprochenen von Schwarz-Gelb zusammennehmen. Wenn die denn kommen. Egal, worüber wir sonst streiten, meine Damen und Herren, wir sollten uns einig sein: Wir geben deshalb jetzt unser Konsolidierungsziel bis 2019 nicht auf!"

Der grüne Haushaltsexperte trat auch faktenreich der Behauptung von Thomas Röwekamp entgegen, Rot-Grün in Bremen sei eine 'Ausgabenkoalition': "Im Jahr 2008, dem einzigen abgeschlossenen Jahr, das sich diese Koalition bisher voll zurechnen lassen kann, sind die Primärausgaben um gerade 1,26% gestiegen, erheblich weniger als in allen anderen Länder mit 3,9% im Schnitt. Und wir setzen das immer schwieriger werdende Sparen zum Beispiel im Personalbereich fort, trotz verständlicher Kritik. In diesem Jahr 2009 allerdings werden die Ausgaben stärker steigen. Ja, wir geben mit dem Konjunkturprogramm mehr aus. Wir geben mehr Geld aus für Sozialleistungen wie zum Beispiel das Wohngeld. In Berlin rühmt die CDU das als sozialen Fortschritt, und wenn Bremen seinen Teil zahlt, ist das ein Skandal?"

 

Opfer von Zwangsheiraten längeres Rückkehrrecht ermöglichen

Der Senat soll sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass  Opfer von Zwangsheiraten eine verbesserte Rechtsstellung erhalten. Die grüne Initiative hat der Landtag heute unterstützt. "Ein verbessertes Rückkehrrecht für Opfer von Zwangsverheiratungen muss umgesetzt werden, wenn man es mit dem Bekenntnis zum Opferschutz ernst meint. Unser Ziel muss es sein, dass Frauen, die gegen ihren Willen ins Ausland gebracht wurden, auch noch nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach Deutschland zurückkommen können", erläuterte Zahra Mohammadzadeh, integrationspolitische Sprecherin der Grünen, den entsprechenden Antrag.

Der Senat soll demnach über den Bundesrat unverzüglich eine Gesetzesänderung initiieren, die Opfern von Zwangsverheiratung ein Rückkehrrecht und einen gesicherten Aufenthaltsstatus auch nach Ablauf der derzeit geltenden gesetzlichen Fristen sichert. Werden Frauen zur Zwangsheirat ins Ausland verschleppt, haben sie gegenwärtig nur sechs Monate lang die Option, nach Deutschland zurückzukehren. "Frauen und Mädchen, die in eine Zwangsehe gepresst wurden, müssen auch über die Sechs-Monate-Frist hinaus ein Rückkehrrecht haben. Was mit ihnen geschehen ist, kommt einem Trauma gleich. Wir wissen von traumatisierten Opfern aus anderen Gewaltzusammenhängen, dass es fast immer eine ganze Zeit dauert, bis der oder die Betroffene in der Lage ist, seine oder ihre Situation einzuschätzen und rational zu reagieren. Diese Zeit haben die Frau oder das Mädchen aber nicht, wenn die Uhr des befristeten Rückkehrrechts tickt. Ehe sie sich über die Möglichkeiten einer Flucht klar geworden sind, ehe sie den Mut gefunden haben, aus ihrer Zwangslage auszubrechen, ist ihnen der Weg nach Deutschland durch das geltende Aufenthaltsrecht verbaut. Und bei vielen von ihnen ist das der Weg in ihr Geburtsland, meine Damen und Herren, dass muss uns klar sein!", betonte Zahra Mohammadzadeh.

Die Grünen sprechen sich für das Recht auf Wiederkehr unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts für Frauen aus, die zur Zwangsheirat ins Ausland verschleppt wurden. "Über die Voraussetzungen für ihre Wiederkehr müssen wir ebenfalls nachdenken. Ist es aus humanitären Gründen zu rechtfertigen, dass wir von den Betroffenen verlangen, zuvor einen geregelten Aufenthaltsstatus gehabt zu haben? Ist es zu rechtfertigen, dass wir sie - und dies auch im Falle von Minderjährigen - knallhart auf die Alternative verweisen, entweder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können oder dass die Familie für sie aufkommt? Genau die Familie, die für ihr Schicksal verantwortlich ist?", so Zahra Mohammadzadeh.

 

Energieausweise nutzbringend einsetzen

Alle Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, benötigen seit Juli 2009 einen Energieausweis. Der Energieausweis soll für MieterInnen und KäuferInnen einen Vergleichsmaßstab schaffen, um verschiedene Gebäude energetisch miteinander vergleichen zu können. Außerdem soll er HauseigentümerInnen einen Ansporn geben, um die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern und damit den Ausstoß von klimaschädlichen CO2 zu vermindern. Gerade im Bereich der privaten Vermietungen besteht aber noch erhebliches Verbesserungspotenzial, wie eine DENA-Umfrage gezeigt hat. Bremen soll daher nun private VermieterInnen unterstützen, durch gezielte Informationen zum Nutzen und Erwerb von Energieausweisen ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Ebenso sollen MieterInnen besser über ihre Rechte bezüglich des Energieausweises aufgeklärt. Das sieht ein rot-grüner Antrag vor, den der Landtag nun beschlossen hat.

"Bei steigenden Heizkosten ist dies für viele Menschen ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung, in welche Wohnung sie ziehen wollen. Gerade für Menschen, bei denen das Geld knapp ist, sind steigende Heizkosten eine finanzielle Belastung. Daher sind Maßnahmen, die GebäudeeigentümerInnen zur energetischen Sanierung ihrer Immobilien veranlassen - damit sie sie besser vermieten oder verkaufen können - ein wichtiger Beitrag, um Energiekosten zu verringern", betonte Maike Schaefer in der Debatte. Die energiepolitische Sprecherin der Grünen wies zugleich darauf hin, dass der Energieausweis auch Sozialleistungsbeziehende bei der Auseinandersetzung mit Ämtern über die Heizkosten hilft. "Auf viele Sozialleistungsbeziehende kamen Heizkostennachzahlungen zu. Mit Hilfe des Energieausweises kann man sehen, ob wirklich ein suboptimales Heizverhalten dazu führte oder nicht doch die Gebäudesubstanz der Grund war und hier Abhilfe geschaffen werden muss", so Maike Schaefer.

 

Aus dem Landtag vom 28.10.2009

 

Schwarz-gelber Koalitionsvertrag in der Kritik

In der heutigen Aktuellen Stunde wurde der gerade in Berlin geschlossene Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP behandelt, allerdings mit zwei Anträgen aus zwei Perspektiven. Die Einschätzung der rot-grünen Koalition lautete "Bremer Sanierungskurs durch schwarz-gelben Koalitionsvertrag gefährdet", die CDU – was Wunder – sah das genau umgekehrt: "Wachstum – Bildung – Zusammenhalt der Gesellschaft. Chancen der neuen Bundesregierung für Bremen und Bremerhaven nutzen!" Der grüne Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner machte auch gleich deutlich, was die CDU damit meint: die bloße Hoffnung, dass die durch Schulden finanzierten Projekte der schwarz-gelben Koalition durch steigendes Wirtschaftswachstum ausgeglichen würden. Dies machte auch Bürgermeister Böhrnsen in der Debatte der CDU zum Vorwurf, die Koalition im Bund würde einen ungedeckten Scheck ausstellen.

In der Gesamtschau bewertete Matthias Güldner den Koalitionsvertrag: "Mit dem Vertrag wird eine Reihe von Weichen gestellt, das heißt: Der D-Zug, der Deutschlandzug, fährt in eine total verkehrte Richtung! Die Menschen werden nur scheinbar entlastet, denn was Sie den Leuten in die eine Tasche stecken, holen Sie aus der anderen wieder heraus."

Im Einzelnen kritisierte Güldner unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro und des Kinderfreibetrags um rund 1.000 Euro wie auch das Betreuungsgeld: "Dieses Geld ist zum Fenster rausgeworfen und entzieht den Ländern die Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung und der Schulen." Weiter warf er der neuen Bundesregierung die Entsolidarisierung des Sozialsystems vor durch das Einfrieren des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung zu Lasten der Beschäftigten und durch die Einführung einer Kopfpauschale im Geundheitssystem.

Ein für die Grünen besonders wichtiges Thema ist die geplante Verlängerung der Laufzeiten alter und älterer Atomkraftwerke: "Und hier sind Bremen und Bremerhaven direkt betroffen. Das ist ein Anschlag auf eine aufstrebende Industrie und blockiert vor allem in Bremerhaven Forschung und Produktion im Bereich der regenerativen Energien." Güldner wies auch darauf hin, dass die alten Atomkraftwerke in der Nähe Bremens laut Atomkonsens eigentlich schon bald abgeschaltet werden müssten (Brunsbüttel 2010, Esensham 2012 und Krümmel 2017).

Hauptvorwurf aber war, dass der Koalitionsvertrag ein Vertrag zu Lasten Dritter sei, denn den Hauptteil der Kosten müssten die Bundesländer tragen. Mit den Steuererleichterungen würden in den nächsten Jahren Haushaltslöcher in Höhe von 90 Milliarden Euro gerissen: "Das konterkariert die gerade eingeführte Schuldenbremse. Mit dem Vertrag haben Sie für Bremen zusätzliche Steuerausfälle von 163 Millionen Euro jährlich organisiert. Damit ist der Konsolidierungskurs kaum noch einzuhalten." Angesichts dessen, dass sämtliche Ministerpräsidenten von CDU-geführten Bundesländern im Bundesrat ihre Zustimmung verweigern wollen, richtete Matthias Güldner an die Bürgerschaftsfraktionen von CDU und FDP die Frage, ob sie nicht den Wählerauftrag hätten, sich für die BremerInnen und BremerhavenerInnen einzusetzen.

Güldner kritisierte auch, dass sich im Koalitionsvertrag Lobbyinteressen in ungekanntem Ausmaß niedergeschlagen hätten: "Hier stellen Sie Einzelinteressen von eh schon Gutgestellten vor das Allgemeinwohl! Und es verwundert auch, dass für die Maßnahmen für jene, die Sie begünstigen wollen, sehr schnell Fakten geschaffen werden sollen, wohingegen Sie sich für Erleichterungen für andere viel mehr in schwammigen Formulierungen verlieren."

Matthias Güldner warf der CDU vor, gegen ihre eigenen Überzeugungen zu handeln und zitierte aus der Resolution der CDU-Haushaltspolitiker, die nur eine Woche vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen in Bremen tagten: "Die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher betonen, dass Steuersenkungen nicht einseitig zu Lasten der Länder geschnürt werden dürfen und appellieren an die Verantwortung des Bundes, die Konsolidierungsbemühungen in den Ländern nicht durch zusätzliche Einnahmeausfälle zu erschweren." (Beschluss der Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern vom 19. Oktober 2009 in der Hansestadt Bremen)

 

Korruption ist ein Angriff auf und zu Lasten unserer Gesellschaft

Korruption beeinträchtigt immer wieder in erheblichem Maß das politische, wirtschaftliche und soziale Leben. Sie schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staats und in die Lauterkeit seiner Repräsentantinnen und Repräsentanten. Nur durch eine effektive Bekämpfung in diesem Bereich lässt sich dieses Vertrauen zurückgewinnen. Korruption schadet nicht nur dem Vertrauen sondern auch ganz real den kleinen und mittleren Betrieben, die sich dem fairen Wettbewerb stellen wollen.Heute wurde in erster Lesung das von der rot-grünen Koalition vorgelegte Gesetz zur Einführung eines Korruptionsregisters beschlossen. Dazu der grüne Innenpolitiker Björn Fecker: "Natürlich ist ein rein bremisches Korruptionsregister nicht ausreichend. Solange allerdings gerade die Union auf Bundesebene alle Entwicklungen für ein bundesweites zentrales Register blockiert, halte ich das Zeichen, dass die CDU an dieser Stelle setzt, für politisch falsch und auch schädlich für unser Land. So bleibt den Ländern nichts anderes übrig als selbst tätig zu werden."

Bremen ist bei der Korruptionsbekämpfung schon bereits länger auf einem guten Weg. Mit der Einrichtung der Zentralen Antikorruptionsstelle, diversen Richtlinien und der Benennung von Anti-Korruptionsbeauftragten in jedem Ressort gibt es durchaus wirksame Mittel der Prävention aber auch der Reaktion. "Diesen Instrumenten wollen die Koalitionsfraktionen heute ein weiteres Mittel hinzufügen. Mit der Einrichtung eines Korruptionsregisters wollen wir allen vergebenden Stellen die Möglichkeit geben, eine weitere Informationsquelle zur Prüfung des Unternehmens zu nutzen", so Fecker.

"Wir wollen heute aber nicht nur das Gesetz in erster Lesung beschließen, sondern auch den Senat auffordern weiter zu handeln. Die Zentrale Antikorruptionsstelle bedarf aus unserer Sicht einer gesetzlichen Grundlage und muss auch die Zuständigkeit für die Bremischen Gesellschaften und Beteiligungen umfassen. Das macht Sinn und das hätte man von Beginn an so handhaben müssen. Wir brauchen für das Bremische Beamtengesetz eine Regelung, mit der wir die sogenannten  Whistleblower schützen, denn gerade bei Korruptionstatbeständen sind die Verfolgungsbehörden auf Hinweise angewiesen."

 

Aus der Stadtbürgerschaft vom 27.10.2009

 

Petri Heil auf 75 Kilometern!

Bremen hat heute 18 Fischereivereine mit 4.100 Mitgliedern und Bremen hat seit dem Mittelalter das Stockangelrecht. Danach haben alle, die in Bremen wohnen und über 18 Jahre alt sind, das Recht, an den freien Fließgewässern mit zwei Stockangeln zu angeln (Weser, Kleine Weser, die Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke in Burglesum und der tideabhängige Teil der Geeste). Die CDU-Fraktion war mit einer Großen Anfrage dem Verdacht nachgegangen, durch Hochwasserschutz- und andere Baumaßnahmen würden die für Anglerinnen und Angler zugänglichen Uferflächen schrumpfen.

Maike Schaefer, für die Verkehrsader Weser zuständige Abgeordnete: "Bremen ist die Stadt am Fluss und damit auch ein idealer Standort für den Angelsport. 75 Kilometer Gesamtuferlänge stehen den Anglern zur Verfügung. Und Angeln ist beliebt. Das kann ich als Vegesackerin bei jedem Spaziergang entlang der Weserpromenade erleben, wo eine Vielzahl von Anglern ihrem Hobby nachgehen, und zwar alle Alters- Bildungs- und Berufsgruppen. Aber dieser Sport steht natürlich in Konkurrenz zu anderen Interessen."

Die Senatsantwort auf die Große Anfrage weist zwar Beschränkungen durch städtebauliche Maßnahmen auf (zum Beispiel an der Schlachte oder am Weserbahnhof), diese seien aber mittlerweile aufgehoben. Weitere Einschränkungen ergeben sich jedoch durch den Hochwasser- und Naturschutz: "Ich bin durchaus der Auffassung, dass dem Natur- und Hochwasserschutz Vorrang gegeben werden muss!" betonte Maike Schaefer. "Wir in Bremen debattieren oft in der Bürgerschaft, wie wir mit den Folgen des Klimawandels, besonders Sturmfluten und Überschwemmungen, zukünftig umgehen und wollen den Generalplan Küstenschutz umsetzen. Daher haben Bauwerke, die dem Hochwasserschutz und damit dem Schutz des Lebens und des Eigentums der Bremerinnen und Bremern dient, absolut Priorität vor dem Hobby einiger. Zum Thema Naturschutz auch eine kritische Anmerkung Richtung Angelsport: Extra als Kompensationsmaßnahmen angelegte Laichgewässer müssen von den Anglern respektiert werden. Sie dienen dem Fortbestand der Fischpopulationen und nicht als Standort für leichte Beute. Das Fischereigesetz sieht explizit vor, dass Fischschon- und Fischlaichgebiete nicht beangelt werden dürfen. Daran sollten sich alle halten."

 

Arbeitszeit im Rettungsdienst nicht erhöhen!

Vor drei Jahren wurde die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im stadtbremischen Rettungsdienst (außerhalb der Feuerwehr) ohne Lohnausgleich von 38,5 auf 44 Wochenstunden erhöht. Nunmehr drängen die Krankenkassen darauf, die Wochenarbeitszeit erneut zu erhöhen, und zwar auf 48 Stunden. Deren Begründung: Sie seien sonst gezwungen, auf preisgünstigere private Anbieter ausweichen zu müssen, um Kosten zu sparen. Das heißt: auf Unternehmen, die nicht an Tarife gebunden sind. Dies zu verhindern dient der heute beschlossene Antrag von SPD und Grünen, denn der Senat steht gerade in Verhandlungen mit den Krankenkassen.

Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher, begründete den Antrag: "Es geht uns heute um eine klare politische Botschaft: Wir wollen, dass der Senat alle erdenklichen Anstrengungen unternimmt, damit die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Rettungsdienst nicht erneut erhöht werden muss. Die rot-grünen Regierungsfraktionen setzen hier ein deutliches politisches Zeichen auch gegenüber dem eigenen Senat."

Nicht nur die Arbeitszeit wurde vor drei Jahren erhöht, auch die Mischung von Rettungseinsätzen mit Krankentransporten wurde abgeschafft. "Wechselten sich früher in der Arbeitszeit Rettungseinsätze, wo wir wahrscheinlich alle gemeinsam anerkennen, dass diese nicht nur körperlich, sondern durchaus psychisch anspruchsvoll und belastend sind, mit Krankentransporten ab, so gibt es heute nur noch diese Rettungseinsätze", erläuterte Fecker. "Die Belastung hat sich also verdichtet und die Arbeitszeit erhöht."

Die seinerzeitige Stundenerhöhung haben die Beschäftigten im Rettungsdienst als Eigenanteil für Einsparmaßnahmen mitgemacht, "aber Einsparungen können nicht immer nur auf Kosten der Beschäftigten erbracht werden. Irgendwann muss auch mal Schluss sein."

 

Mehr Taxiservice für mobilitätseingeschränkte Menschen

Einstimmig beschlossen wurde ein Koalitionsantrag, der vorsieht, für Taxen eine Ausnahmeregelung zu schaffen, auf Verkehrsflächen und Gehwegen halten zu können. Dies soll es mobilitätseingeschränkten Menschen erleichtern, ihre Fahrtziele direkter ansteuern zu können und damit unnötige Wege vermeiden.

 

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