Antrag "Stockangelrecht im Sinne des Tierschutzes nur mit Fischereiprüfung – Drittes Gesetz zur Änderung des Bremischen Fischereigesetzes"

In Deutschland unterliegen Angeln und Fischerei den Gesetzen und Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Jedes Bundesland hat seine eigenen Fischereigesetze und -verordnungen. In Bremen gibt es eine einzigartige Ausnahme, das sogenannte "Stockangelrecht", das es Bürgern ermöglicht, ohne vorherige Fischereiprüfung zu angeln. Diese Praxis wird aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Tier- und Artenschutzes als nicht mehr zeitgemäß angesehen, und eine Lösung besteht darin, die Fischereiprüfung auch für das Stockangelrecht zur Voraussetzung zu machen und die Ausnahmeregelung entsprechend zu ändern.

Der zuständige Abgeordnete ist Philipp Bruck. Der Antrag vom 12. März 2024, Drucksache 21/329.


Der Antrag wurde in der Bürgerschaft (Landtag) vom 11. und 12. Dezember 2024 beschlossen.

Philipp Bruck: „Tausende Angler*innen in Bremen weisen mit dem Erwerb ihres Angelscheins nach, dass sie wissen, welche Fische wann und wo geangelt werden dürfen und welche nicht – und wie ein geangelter Fisch betäubt und getötet wird. Oder kurz gesagt: Sie wissen, wie man angelt. Davon soll auch das Stockangelrecht in Zukunft keine Ausnahmen mehr machen. Der Kern des Stockangelrechts, ohne Vereinsmitgliedschaften für den Eigenbedarf angeln zu dürfen, bleibt. Dabei den Tier- und Artenschutz zeitgemäß zu stärken, sollte allen Angler*innen etwas Zeit und die geringe Gebühr für einen Angelschein wert sein.“